Berlin – Das Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ist nach Ansicht von Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, „äußerst patientenfreundlich ausgestaltet, nämlich sehr niedrigschwellig“. Die Gutachterstellen bemühten sich auch dann, einen Sachverhalt zu klären und zu vermitteln, wenn sie „in fachlich nicht assistierter Weise angeschrieben werden“, also ohne dass ein Rechtsanwalt den Behandlungsfehlervorwurf erhebt. Darauf hat Brocks bei der Vorstellung der diesjährigen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen, bei der er einer der Referenten war.
Krähenvorwurf lässt sich nicht bestätigen
Die Kommissionen verfügten über passende Gutachter, auch für seltene Fallkonstellationen, und arbeiteten schnell. Während Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen sich jahrelang hinziehen können, wie der Rechtsanwalt betonte, bearbeiten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nach eigenen Angaben einen Fall durchschnittlich in 16 bis 17 Monaten. Wenn es nach einem Begutachtungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren dennoch zu einem Gerichtsprozess komme, dann hätten die vorherigen fachlichen Bewertungen seiner Erfahrung nach „mit einer deutlichen über 90-prozentigen Quote“ Bestand, so Brocks. Und: „Der berühmte Satz, dass eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt, mag für Krähen gelten, auf die sachliche Befassung von Ärzten mit Behandlungsfehlern lässt sich das nicht übertragen.“
Widerspruchsquote liegt bei 25 Prozent
Brocks sprach auch ein psychologisches Moment an: Wer verklagt werde, reagiere häufig mit überschießenden Verteidigungsreflexen. Klageverfahren würden als „unfreundliche Aggression“ empfunden. Schlichtungsverfahren über die Kammern würden eher als Teil des Berufsalltags empfunden und könnten es erleichtern, sich sachlich über einen Behandlungsfehlervorwurf auseinanderzusetzen. Grundlage ist allerdings, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen. Die Widerspruchsquote liegt derzeit bei rund 25 Prozent. Ein Teil davon lasse sich darauf zurückführen, dass die Haftpflichtversicherer widersprächen, hatte Kerstin Kols bei der Erläuterung der Statistik erklärt – entweder, weil sie Vorwürfe von vornherein als begründet ansehen und direkt regulieren oder weil sie diese im Gegenteil als abwegig einstufen. Kols ist Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.
Schlichtungsverfahren sind für Patienten kostenfrei. Die Kosten teilen sich die Ärztekammern und die Haftpflichtversicherer. Nach Angaben von Kols kommt es in rund 85 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Befriedung ohne Verfahren.
Berlin – Das Verfahren der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ist nach Ansicht von Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, „äußerst patientenfreundlich ausgestaltet, nämlich sehr niedrigschwellig“. Die Gutachterstellen bemühten sich auch dann, einen Sachverhalt zu klären und zu vermitteln, wenn sie „in fachlich nicht assistierter Weise angeschrieben werden“, also ohne dass ein Rechtsanwalt den Behandlungsfehlervorwurf erhebt. Darauf hat Brocks bei der Vorstellung der diesjährigen Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer (BÄK) hingewiesen, bei der er einer der Referenten war.
Krähenvorwurf lässt sich nicht bestätigen
Die Kommissionen verfügten über passende Gutachter, auch für seltene Fallkonstellationen, und arbeiteten schnell. Während Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen sich jahrelang hinziehen können, wie der Rechtsanwalt betonte, bearbeiten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nach eigenen Angaben einen Fall durchschnittlich in 16 bis 17 Monaten. Wenn es nach einem Begutachtungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren dennoch zu einem Gerichtsprozess komme, dann hätten die vorherigen fachlichen Bewertungen seiner Erfahrung nach „mit einer deutlichen über 90-prozentigen Quote“ Bestand, so Brocks. Und: „Der berühmte Satz, dass eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt, mag für Krähen gelten, auf die sachliche Befassung von Ärzten mit Behandlungsfehlern lässt sich das nicht übertragen.“
Widerspruchsquote liegt bei 25 Prozent
Brocks sprach auch ein psychologisches Moment an: Wer verklagt werde, reagiere häufig mit überschießenden Verteidigungsreflexen. Klageverfahren würden als „unfreundliche Aggression“ empfunden. Schlichtungsverfahren über die Kammern würden eher als Teil des Berufsalltags empfunden und könnten es erleichtern, sich sachlich über einen Behandlungsfehlervorwurf auseinanderzusetzen. Grundlage ist allerdings, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen. Die Widerspruchsquote liegt derzeit bei rund 25 Prozent. Ein Teil davon lasse sich darauf zurückführen, dass die Haftpflichtversicherer widersprächen, hatte Kerstin Kols bei der Erläuterung der Statistik erklärt – entweder, weil sie Vorwürfe von vornherein als begründet ansehen und direkt regulieren oder weil sie diese im Gegenteil als abwegig einstufen. Kols ist Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.
Schlichtungsverfahren sind für Patienten kostenfrei. Die Kosten teilen sich die Ärztekammern und die Haftpflichtversicherer. Nach Angaben von Kols kommt es in rund 85 Prozent der Fälle, in denen ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Befriedung ohne Verfahren.