Berlin – Über den BVOU genießen Sie automatisch durch Ihre Mitgliedschaft Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht für alle Verbandsmitglieder kraft Mitgliedschaft im BVOU.
Als Besonderheit fallen für die Berufsrechtsschutzversicherung des BVOU keine zusätzlichen Kosten an, das komplette Leistungspaket ist für alle Beitragsstufen im BVOU-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Assistenzärzte in Weiterbildung bedeutet dies beispielsweise, daß ein voll umfänglicher Berufsrechtsschutz für die ärztliche Tätigkeit in Klinik und Praxis bereits im Jahresmitgliedsbeitrag von 55 € enthalten ist.
Der Versicherungsschutz besteht nur für Ereignisse, die während der Mitgliedschaft im BVOU stattgefunden haben. Deshalb allein lohnt sich die BVOU-Mitgliedschaft für Ärzte im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie bereits ab dem ersten Tag der ärztlichen Tätigkeit in der Weiterbildung zum Facharzt.
Gegenstand der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung sind insbesondere folgende berufsbezogene Risiken:
- Strafrechtsschutz inkl. Verteidigung bei Korruptionsvorwürfen und Datenschutzvergehen
- Arbeitsrechtsschutz inkl. Kündigungsschutz (angestellte Ärzte)
- Verwaltungsrechtsschutz (beamtete Ärzte) – z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben
- Sozialrechtsschutz (Vertragsärzte, Chefärzte) – z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung
- Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen
Bitte beachten Sie, daß die hier aufgeführten Risiken nicht von den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser oder Praxen abgedeckt werden. Deshalb sollte jeder Arzt zusätzlich eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherungen decken ausschließlich die zivilrechtlichen Risiken der ärztlichen Tätigkeit ab (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.).
Straf-Rechtsschutz
Das beste Strafverfahren ist jenes, das gar nicht erst stattfindet und schon während der Ermittlungsphase eingestellt wird. Denn Strafverfahren richten sich immer gegen Sie als Person und Arzt und können rasch Ihren Ruf und Ihre Existenz gefährden. Auch ein unberechtigter Vorwurf kann hohe Kosten verursachen und Ihr Image als Arzt erheblich schädigen.
Der BVOU Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie!
Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird.
Versicherungsumfang
Der Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 1 Mio. Euro die Kosten des Verfahrens einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständigen sowie die Vergütung des als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes in Höhe der geltenden Gebührenordnung. Jedes Mitglied hat sich mit 500 Euro an den Kosten zu beteiligen (Selbstbehalt).
Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes besteht der Versicherungsschutz für sämtliche Strafverfahren, auch für vorsätzliche Strafvorwürfe, wie z.B. unterlassene Hilfeleistung und Abrechnungsbetrug. Die Absicherung steht immer unter dem Vorbehalt, dass sich der Vorwurf im Verlauf des Verfahrens als unzutreffend erweist. Andernfalls kann der Versicherer im Falle einer Verurteilung die erbrachten Leistungen zurückfordern.
Versierte Verteidiger und Abdeckung erhöhter Honorar-Gebührensätze
Die üblichen Rechtsschutz-Versicherungen tragen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes. Ein versierter Verteidiger ist oft nur gegen eine zusätzliche Honorarvereinbarung zu gewinnen, die deutlich über den gesetzlichen Gebührensätzen liegt. Die Differenz trägt dann der Versicherungsnehmer selbst. Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu finden, der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in Strafverfahren hat, die sich auf die ärztliche Berufsausübung beziehen.
Ein wesentlicher Vorteil der BVOU-Strafrechtsschutz-Versicherung ist es, jedem Mitglied einen versierten Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und dessen erhöhte Kosten zu tragen. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen also auch Honorarforderungen über dem gesetzlichen Gebührensatz und sichert den BVOU-Mitgliedern damit die Vertretung durch Top-Anwälte.
Die freie Wahl des Verteidigers bleibt trotzdem möglich. In diesem Fall übernimmt die Versicherung jedoch nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren.
Inkl. Abdeckung Antikorruptionsgesetz
Der Versicherungsschutz besteht ferner für strafrechtliche Ermittlungen, nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung gemäß § 299a und § 300 StGB im gleichen Umfang.
Dies ist besonders wichtig, da Korruptionsvorwürfe schnell zu einer dauerhaften Rufschädigung führen können. Durch das neue bzw. für Ärzte verschärfte Antikorruptionsgesetz ist außerdem mit einer Flut an Anzeigen und staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen.
Inkl. Abdeckung Bundesdatenschutzgesetz
Es besteht auch Versicherungsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nicht gedeckt durch die Straf-Rechtsschutz-Versicherung werden Geldstrafen und Geldbußen.
Hier drohen insbesondere niedergelassenen Kollegen durch die Einführung der eCard und telemedizinische Anwendungen sowie der zwangsweisen Anbindung der Praxis an das Internet zusätzliche Risiken durch Cyber-Angriffe. Zur Abdeckung von möglichen Folgekosten, von Wiederherstellungskosten bis hin zur Erpressung (z.B. durch den Einsatz von Krypto-Trojanern), sind spezielle Ergänzungsversicherungen erforderlich. Siehe dazu unseren separaten Artikel in diesem Heft.
Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung
Bitte machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft! Ausnahme sind lediglich Angaben zur Person. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Besprechung mit Ihrem Anwalt schriftlich äußern werden.
Der Arzt, der die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet telefonisch und schriftlich den Berufsverband über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Ereignisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er einen vom BVOU benannten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt.
Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. Es wird gebeten, den BVOU laufend über die wichtigsten Verfahrensabschnitte (Anklageerhebung, Urteile) zu unterrichten und ihm Ablichtungen der wesentlichen Schriftstücke zu übersenden. In der Regel wird das Ihr Anwalt für Sie erledigen.
Sollten Sie unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, rufen Sie die BVOU-Geschäftsstelle an. Wir helfen Ihnen gern.
Vorrang individueller Rechtsschutz-Versicherungen
Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat, so sollte er diese ebenfalls über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterrichten.
Die Leistungen dieser Versicherung gehen denen unserer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung vor. Sie kommen Ihnen unter anderem zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BVOU-Rechtsschutz-Versicherung zugute.
Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz
Der BVOU hat in die Berufs-Rechtsschutz-Versicherung die Wahrnehmung weiterer rechtlicher Interessen seiner berufstätigen Mitglieder einbezogen, nämlich in Prozessen
- angestellter Ärzte vor Arbeitsgerichten und beamteter Ärzte vor Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger (z.B. wegen Kündigung, Abgrenzung von Dienstaufgaben),
- vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung).
Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes ist im Sozialrechtsweg allerdings auf Musterprozesse begrenzt, in den der BVOU diesen Rechtsschutz durch Mitteilung an die Versicherung in Anspruch nimmt. Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kostenbelastung durch Prozesse vermeiden, die keine grundsätzlichen Fragen betreffen.
Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchstgrenze von 1 Mio. Euro. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %, mind. 100 Euro, max. 500 Euro. Der Anwalt kann vom Mitglied frei gewählt werden.
Der Rechtsschutz gilt nur für die Kosten von Prozessen, nicht aber für die Kosten einer vorprozessualen oder außergerichtlichen anwaltlichen Beratung. Die Gewährung des Versicherungsschutzes setzt im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles (Klageerhebung) eine mindestens zweimonatige Verbandsmitgliedschaft voraus.
Anderweitig bestehende (individuelle) Rechtsschutz-Versicherungen gehen der vom BVOU abgeschlossenen Berufs-Rechtsschutz-Versicherung vor. Die Leistungen werden auf die Selbstbeteiligung des BVOU-Rechtsschutzes angerechnet.
Ablauf bei Inanspruchnahme der Versicherung
Damit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der eigenen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durchschrift der Klageschrift.
Bitte beachten Sie die Meldefristen:
- innerhalb eines Monats ab Klageeinreichung (bei Aktivprozessen)
- innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passivprozessen)
Für verspätet gemeldete Verfahren besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen
Ferner gilt die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Belegarzt-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten für alle BVOU-Mitglieder in der Eigenschaft als Arzt versichert.
Die Absicherung besteht subsidiär, d.h. sie greift nur, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz existiert. Die Versicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro gilt in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.
Ergänzende Rechtsschutz-Versicherung
Zur Absicherung von über den genannten Leistungsumfang hinausgehenden beruflichen und privaten Rechtsschutz-Risiken unterhält der BVOU Sonderkonditionen zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung.
Diese Spezial-Konditionen sehen unter anderem die Mitversicherung von Widerspruchsverfahren, Wettbewerbs-Rechtsschutz (aktiv und passiv), Auseinandersetzungen im Berufs-Vertrags-Recht ab Gericht etc. vor. Auch der Rechtsschutz als Arbeitgeber, wichtig für Praxisinhaber und Selbständige, kann ergänzt werden.
Die Konditionen dieses Rahmenvertrages schließen nahtlos an die Gruppen-Rechtsschutz-Deckung an. Überschneidungen und Doppelabsicherungen sind dadurch ausgeschlossen.
Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot zur Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung angefordert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch Ihren Betreuer beim Funk Ärzte Service:
Frau Olga Zöllner
Valentinskamp 20 | 20354 Hamburg
Telefon: +49 40 35914-494
Fax: +49 40 3591473-494
eMail: o.zoellner@funk-gruppe.de
Für Fragen und kurzfristige Unterstützung im Schadenfall steht Ihnen jederzeit die BVOU-Geschäftsstelle und der Justitiar des BVOU zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gern.