Berlin (ots) – Der hohe Stellenwert der Krankenhäuser für die Notfall-Versorgung ist allgemein bekannt. Er findet auch seinen Niederschlag im Koalitionsvertrag von 2013. Dort war festgelegt worden, dass sich die ambulante Notfallbehandlung außerhalb der Praxissprechstundenzeiten auf die Krankenhäuser konzentrieren soll. Nach Schätzungen der deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall-Medizin (DGINA) werden jährlich rund 20 Millionen Notfall-Patienten ambulant und stationär in deutschen Krankenhäusern behandelt – geschätzt die Hälfte davon rein ambulant.
Unechte Notfälle verursachen erhebliche Probleme
Es zeigt sich jedoch zunehmend, dass viele dieser “Notfälle” keine echten Notfälle darstellen. Es handelt sich bei diesen “Notfällen” nicht um akute Erkrankungen oder um Erkrankungen, die sofort behandelt werden müssen. Die Patientenzahlen in den Notfallkliniken steigen dadurch, insbesondere in den großen Krankenhäusern. “Dieser Zustand verursacht den Krankenhäusern erhebliche Probleme, sowohl personeller, als auch wirtschaftlicher Natur”, betont Prof. Michael Wenzl. Er ist Direktor der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungs-, Hand- und Plastische Chirurgie im Klinikum Ingolstadt und Vorsitzender des Regionalverbandes Bayern des Verbandes der leitenden Orthopäden und Unfallchirurgen Deutschlands e.V. (VLOU).
Behandlung nach Triage-System
In den meisten Notfall-Einrichtungen werden die Akut-Patienten nach einem sogenannten “Triage-System” eingeschätzt. Dabei wird festgestellt, welche Dringlichkeit – abhängig von der Erkrankungs- beziehungsweise Verletzungsschwere – die Behandlung eines Patienten hat. Das Spektrum reicht dabei von “sofort” bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, über eine “aufgeschobene Dringlichkeit” (Behandlungsbeginn innerhalb von 20 bis 30 Minuten) bis hin zur “normalen Dringlichkeit” (Behandlungsbeginn spätestens nach 60 bis 90 Minuten). Bei Notfällen normaler Dringlichkeitsstufe handelt es sich in der Regel um leichtere Erkrankungen oder Verletzungen – oder um die oben angeführten unechten Notfälle.
Wartezeit-Verkürzung
Unter diesen unechten Notfällen finden sich auch viele Patienten, die auf diesem Weg die Wartezeit für eine fachärztliche Untersuchung verkürzen wollen. Im ambulanten Bereich haben Facharzt-Termine oft einen langen zeitlichen Vorlauf. “Nehmen diese unechten Notfälle überhand, besteht naturgemäß die Gefahr, dass sich der Behandlungsbeginn bei den echten Notfällen verzögert. Das kommt trotz einer entsprechenden Triage wegen der insgesamt hohen Arbeitsbelastung vor”, macht Michael Wenzl die medizinische Problematik deutlich.
Neues Gutachten zur wirtschaftlichen Betrachtung
Zur wirtschaftlichen Betrachtung der ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus gibt es ein aktuelles Gutachten der Management Consulting Kestermann GmbH. Im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft hat sie Krankenhäuser befragt. Quintessenz der Untersuchung ist, dass bei den 25 häufigsten Diagnosen von Notfallpatienten durchschnittlich ein Verlust, eine sogenannte Unterdeckung, von etwa 95 Euro pro Fall vorliegt. Diese Unterdeckung entsteht immer dann, wenn Patienten ambulant im Krankenhaus untersucht werden, dies aber nicht zu einer stationären Aufnahme führt.
Der Hauptgrund für diese Unterdeckung ist der extrem hohe Personalaufwand, der in den Notfall-Kliniken der Krankenhäuser betrieben werden muss. Um eine Stelle – unabhängig ob Arzt oder Pflegekraft – 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zu besetzen, sind 5,4 Vollkräfte im Stellenplan erforderlich. “Durch die enorme Zunahme der Notfall-Patienten wird mehr Personal erforderlich. Dadurch entstehen in den Krankenhäusern zusätzlich erhebliche Kosten. Sie bereiten in der Addition große wirtschaftliche Probleme”, weiß Michael Wenzl.
Aufforderung zum Handeln an Politik, Kassen und Patienten
Deshalb fordert der VLOU Politiker, Kassen und Patienten zum Handeln auf. Zunächst gilt es, vermeidbare Krankenhaus-Notfallbehandlungen zu reduzieren. Dabei ist es hilfreich, die Notfall-Patienten aufzuklären, da das Problem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist. Andererseits sollte die Notfall-Behandlung für die Krankenhäuser entsprechend dem tatsächlichen Aufwand vergütet werden. Nur eine angemessene Vergütung der Notfallbehandlung wird die Krankenhäuser in die Lage versetzen, die entsprechende Anzahl von Ärzten und Pflegekräften zur Verfügung zu stellen. Dies ist nötig, um die Behandlung in der gewünschten Qualität aufrecht zu erhalten.
Gern entsprechen die Krankenhäuser dem Wunsch der Politik, sich intensiv in die ambulante Notfall-Behandlung einzubringen. “Ohne angemessene Finanzierung wird dies allerdings nicht ohne Einschränkungen möglich sein”, so Michael Wenzl.
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