Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Mitte Juli bei einem Presseseminar ihre Position bekräftigt, wonach Krankenhausbetten in Deutschland abgebaut werden müssen, nicht aber die Zahl der Krankenhausstandorte dramatisch reduziert. Es gehe darum, Krankenhausstandorte als Versorgungsstandorte zu erhalten, aber nicht unbedingt als Krankenhäuser, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Wir wollen nicht die medizinische Versorgung in der Fläche gefährden, sondern sie weiter sicherstellen.“
KBV-Dezernent Dr. Bernhard Gibis ergänzte, Niedergelassene und Krankenhäuser müssten zusammenarbeiten: „Die Zukunft ist aus unserer Sicht ambulant. Viele Leistungen, die ambulant geworden sind, werden es bleiben, und andere kommen hinzu.“ Die Herausforderungen der Zukunft seien „nicht zu lösen, in dem jeder in seinem Silo vor sich hinarbeitet“. Nach Gibis‘ Ansicht ist es auch falsch zu glauben, Krankenhäuser könnten eine wegbrechende ambulante Versorgung auffangen. Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zur ländlichen Krankenhausversorgung belege: „Da, wo keine Niedergelassenen mehr sind, sind auch keine Kliniken.“
Belegarzttätigkeit als Option für alle Niedergelassenen
Gassen präzisierte beim Presseseminar auch seine Vorstellungen zu einer Reform des Belegarztwesens. Hier gebe es regional sehr große Unterschiede, sagte er. In manchen Bundesländern beispielsweise gebe es fast keine Belegärzte. Das Belegarztwesen der Zukunft stelle er sich als eine Tätigkeit vor, die alle Niedergelassenen ausüben könnten. Hausärztinnen und Hausärzte könnten dabei eine koordinierende Funktion übernehmen, Gebietsärztinnen und -ärzte auf die entsprechenden Betten und Strukturen zugreifen.
Nach Ansicht von KBV-Dezernent Gibis steht damit an, das belegärztliche Modell auf die nicht-operativen Fächer auszuweiten. Man gehe allerdings davon aus, dass Einzelbeleger mit drei Betten nicht im Mittelpunkt von Reformüberlegungen stehen würden, sondern größere Teams. Sowohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wie das DRG-System bewirken nach seinen Worten derzeit allerdings in Bezug auf das Honorar Entwicklungsnachteile. Qualitätsaspekte seien ebenfalls entscheidend: „Wir werden Beweise liefern müssen, dass belegärztliche Leistungen in entsprechender Qualität erbracht werden.“