Im Rahmen des Zi-Praxis-Panels erhebt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Ziel ist es, mit repräsentativen Daten die Verhandlungsposition der Ärzteseite untermauern zu können und mit wissenschaftlicher Forschung Transparenz zur wirtschaftlichen Lage und zu allgemeinen Rahmenbedingungen herzustellen. Das Zi-Praxis-Panel wird als Forschungsvorhaben im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt. Die Berufsverbände unterstützen das Zi-Praxis-Panel.
Die Ergebnisse aus dem Zi-Praxis-Panel werden durch die zur jeweiligen Erhebungswelle erscheinenden Jahresberichte sowie durch Fachinformationen und Online-Informationsangebote der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Zi stellt die Ergebnisse auch für die jeweiligen KV-Regionen den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung, die diese in ihre jeweiligen Verhandlungen mit den Kassenkassen einbringen oder bspw. auch im Rahmen der KV-Praxisberatung verwenden. Auch die Berufsverbände erhalten Auswertungen zur jeweiligen Fachgruppe.
Die Ergebnisse der vergangenen Erhebungswellen belegen die angespannte Wirtschaftslage und das deutlich getrübte Stimmungsbild der Praxen in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der letzten Erhebungswelle hat eine breite Resonanz in den Medien und in der öffentlichen Debatte hervorgerufen und damit einen maßgeblichen Beitrag zu den Honorarverhandlungen geleistet.
Nunmehr startet die neue Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panels. In diesem Jahr werden etwa 68.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten. Die Befragung ist in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil der Erhebung geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das Zi-Praxis-Panel im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung. Während der erste Teil vom jeweiligen Praxisinhaber ausgefüllt werden muss, ist für den zweiten Teil im Regelfall die Einbindung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters üblich. Die Bearbeitung ist jedoch auch ohne Einbeziehung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters durch die Teilnehmenden selbst möglich.
Die Erhebung erfolgt für beide Teile per Online-Fragebogen.
Um die Teilnahme an der Erhebung zu erleichtern und Teilnahmeaufwand zu reduzieren, wurden für die neue Erhebung zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen umgesetzt.
In dieser Erhebung wird zudem das Schwerpunktthema Praxisübergabe näher beleuchtet. Gegenstand des Schwerpunktthemas sind die Planung bzw. Perspektive einer möglichen Praxisübergabe sowie die damit verbundenen Herausforderungen, Probleme bei der Suche nach einer Nachfolgerin bzw. einem Nachfolger, die konkrete Ausgestaltung der Praxisübergabe sowie die Inanspruchnahme und die Verbesserung von Beratungsmöglichkeiten.
Die Teilnehmenden erhalten eine ab diesem Jahr erhöhte Aufwandspauschale. Diese beträgt 270 Euro je Einzelpraxis, 420 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit bis zu drei Inhabern und 470 Euro je Berufsausübungsgemeinschaft mit mehr als drei Inhabern (jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder durch Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorliegt. Wird keine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberaterinnen bzw. Steuerberater oder Vertreterinnen bzw. Vertreter verwandter Berufsgruppen vorgelegt, wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.
Zusätzlich profitieren Teilnehmende von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Um die Aufwandspauschale auszahlen und die Zugangsdaten zum Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi-Praxis-Panel in Person teilnimmt.
Die Zi-Treuhandstelle dient als Ansprechpartnerin und Support für Vertragsärztinnen und -ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten bei Fragen zum Zi-Praxis-Panel sowie zur Teilnahme an der Erhebung. Telefonisch ist die Zi-Treuhandstelle von Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr, erreichbar unter 0800 4005 2444. Gern steht die Zi-Treuhandstelle auch per E-Mail an kontakt@zi-ths.de für Rückfragen zur Verfügung.
Die Erhebungswelle endet voraussichtlich am 30. April 2024.
Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de.