Berlin – 85 Prozent der Bundesbürger sind sehr zufrieden (30 Prozent) beziehungsweise zufrieden (55 Prozent) mit der medizinischen Versorgung in Deutschland. Auf dem Land ist die Zustimmung allerdings geringer. Die große Mehrheit schätzt auch die Leistungsprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie die unentgeltliche Familienmitversicherung, das Sachleistungsprinzip oder die solidarische Beitragserhebung. Das geht aus der Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor kurzem beim Unternehmen Forsa in Auftrag gegeben hatte.
Fast 90 Prozent mit letztem Facharztbesuch zufrieden
Gefragt wurde dabei auch nach Facharztkontakten. 82 Prozent gaben an, in den zurückliegenden zwei Jahren einen oder mehrere Fachärzte aufgesucht zu haben. Bürger im städtischen Bereich bejahten dies zu 84 Prozent, Bürger im ländlichen zu 70 Prozent. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gab an, sehr zufrieden mit dem zuletzt besuchten Facharzt gewesen zu sein, rund ein Drittel (32 Prozent) äußerten sich zufrieden. Als die drei häufigsten Gründe für Unzufriedenheit wurden Wartezeiten in der Praxis, Wartezeiten auf einen Termin und mangelnde Kompetenz des Arztes genannt.
Die Frage, ob es gut erreichbar ein ausreichendes Angebot an Fachärzten gebe, beantworteten Menschen aus eher städtischen Regionen zu 82 Prozent mit „Ja“. Im ländlichen Bereich waren es nur 47 Prozent. Gefragt wurde auch nach akzeptablen Entfernungen zu einem spezialisierten Krankenhaus. Etwa ein Drittel der Befragten würde mehr als 100 Kilometer fahren, ein Drittel bis zu 100 Kilometer.
Elsner: Keine Zwei-Klassen-Medizin
Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner sagte, die generelle Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung sei hoch: „Von einer systematischen Schlechterbehandlung von GKV-Patienten kann unseres Erachtens überhaupt nicht die Rede sein.“ In der Qualität habe die GKV „die Nase sehr weit vorn“. Kritisch äußerte sich Elsner hingegen zu Wartezeiten und ärztlichem Honorar. Sie erinnerte daran, dass die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), die schlechte Erreichbarkeit mancher Terminservicestellen um den Jahreswechsel herum kritisiert habe.
„Honorarkürzungen dürfen kein Tabu sein“
Wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dem Sicherstellungsauftrag nicht nachkämen, müsse gesetzgeberisch nachgeschärft werden, forderte sie. „Ärzte müssen dazu verpflichtet werden, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden und die KVen dafür sorgen, dass ausreichende Kapazitäten zur Bearbeitung der Anfragen bereitstehen. Anderenfalls dürfen Honorarkürzungen kein Tabu sein.“ Auf den Prüfstand gehörten zwei weitere Vorgaben: Einmal die, dass eine Vermittlung an das Vorliegen einer Überweisung vom Hausarzt gebunden sei. Und zum zweiten, dass in Vollzeit tätige Ärzte nur 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anzubieten hätten.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vertragsärzten bei rund 55 Wochenstunden. Dies war ebenso wenig Thema der Pressekonferenz wie die Budgetierung von ambulanten Leistungen oder die zunehmende Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor.