Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. spricht sich weiterhin dafür aus, die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen im Bereich der Ambulantisierung aktiv mitzugestalten.
Berlin – Mit dem Krankenhauspflegeentgeltgesetz (KHPflEG) wurde am 29.12.2022 der Paragraf 115f in das SGB V eingebracht. Er sieht eine spezielle „sektorengleiche“ Vergütung für AOP-Leistungen vor, und zwar unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden.
Die genaue Auswahl an Operationen sowie die Höhe der Vergütung soll die Selbstverwaltung bis zum 31.03.2022 festlegen, ansonsten wird dies durch das Bundesministerium für Gesundheit geschehen.
Der Verband hat seine grundlegenden Überlegungen zur Ambulantisierung in gemeinsamer Arbeit mit der Wiesbaden Business School und dem Team um Prof. Dr. Silke Arnegger bereits in einem Arbeitspapier veröffentlicht, das unten auf dieser Seite veröffentlicht ist. Das Paper zeigt eine „Road map“ zu einer sektorengleichen Versorgung auf, in der Kliniker und niedergelassene Ärzte ihre Patienten im Bereich ambulanter Operationen besser versorgen können.
„Diese Vorarbeiten haben es uns ermöglicht, für den jetzigen § 115f SGB V einen initialen Katalog von über 350 orthopädisch-unfallchirurgischen Operationen vorzuschlagen und ein Preismodell für die geforderte Fallpauschale zu veröffentlichen“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU.
Der Fallpauschale liegt, wie vom Gesetz gefordert, eine Mischkalkulation aus bisherigem EBM-Erlös und DRG-Pauschale zugrunde.
Den Vorschlag, wie man zu einer geeigneten Auswahl kommt und wie man diese Eingriffe für die hybride Erbringung kalkuliert, kann auf andere Fachgruppen (wie Chirurgie, HNO usw.) übertragen werden.
Der BVOU verspricht sich von seinen zahlreichen und detaillierten Vorarbeiten, den notwendigen Strukturwandel der Ambulantisierung zu gestalten, anstatt ihn lediglich zu erleiden.
Bereits im Dezember 2022 hat der BVOU den Paragraf 115f als einen „Hüpfer in die richtige Richtung charakterisiert und kritisierte, dass „ein großer Sprung“ folgen müsse.
Das zugrunde liegende Arbeitspapier ist heute auf bibliomed erschienen, die Kalkulationen und der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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