Starnberg/Berlin – Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den leistungsfähigsten Gesundheitssystemen weltweit. Entscheidender Grund dafür ist das bewährte duale System von gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Nur dieses System bringt die Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit des Patienten als Momentum in die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Die freiberufliche Leistungserbringung von Ärzten und Zahnärzten bringt ständig neue Impulse im Streben nach der bestmöglichen Behandlung hervor. Letztlich profitieren alle Patienten – ob kassen- oder privatversichert – im Ergebnis von diesem dualen System, dabei sollte die Entscheidung für eines der Versicherungssysteme dem mündigen Patienten überlassen werden.
Die ärztliche und zahnärztliche Therapiefreiheit trägt den medizinischen Fortschritt stetig in die deutsche Gesundheitsversorgung. Sie bewahrt das Gesundheitssystem insgesamt verlässlich vor Erstarrung und Stillstand, weil die Entscheidung über die jeweils bestmögliche und sachgerechte Therapie allein in der Verantwortung des Behandlers liegen muss und frei von der Erfüllung von politischen Zielvorgaben, Beeinflussung durch den Staat oder Versicherungen sein sollte. Sie befördert auf diesem Weg jeweils beste medizinische Diagnose- und Therapiekonzepte. Das Ergebnis für den Patient ist individuelle Fürsorge und Versorgung, die frei ist von Reglementierungen und Sachzwängen und vom behandelnden Arzt nur den Patienten gegenüber zu verantworten ist.
Grundlage für die freiberufliche Tätigkeit des Arztes ist dabei eine Gebührenordnung (GOÄ), die den Fortschritt der Medizin sachgerecht abbildet und die Honorierung fair und transparent ausgestaltet. In diesem Sinne gewährleistet die GOÄ nicht nur die Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland, sondern ist gleichzeitig aktiver Verbraucherschutz, der durch klare Rahmensetzung den Patienten vor finanzieller Überforderung schützt. Die derzeit gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996 und wurde aufgrund jahrzehntelanger, schuldhafter Verweigerung der Politik nicht aktualisiert. Diese Aufgabe hat die Ärzteschaft auf ausdrücklichen Wunsch der letzten Bundesgesundheitsminister selbst geschultert und im Vertrauen darauf, dass die Politik ihrerseits auf dieser Grundlage ein Verordnungsverfahren in Gang setzt, sobald die Vorarbeiten abgeschlossen sind, überdies eine Verständigung sowohl mit der PKV als auch der Beihilfe über Leistungsinhalte und Bewertungsfragen vorangetrieben.
BVOU: „Diskussion um eine Einheitsgebührenordnung muss ein Ende haben“
Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern den für den nächsten Schritt verantwortlichen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die gegebene Zusage des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums einzuhalten und das geplant zum Jahresanfang bereitstehende Leistungsverzeichnis ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen, um die Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung zu sichern. Die neue GOÄ bildet den Stand der modernen Medizin ab und wurde unter Beteiligung aller ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften entwickelt. Die Legendierung / Leistungsbeschreibung sowie die Kalkulationsgrundlage wurde auf valider Basis erstellt. Die Ärzteschaft hat als freier Berufsstand einen Anspruch auf eine aktuelle Gebührenordnung!
Diese muss auch einen angemessenen Inflationsausgleich beinhalten – eine Begrenzung auf die vor Jahren vorgegebenen 6,4 % ist nicht akzeptabel. Auch die Diskussion um eine Einheitsgebührenordnung muss ein Ende haben. Die EBM Kalkulation im budgetierten und eingeschränkten Sachleistungskatalog des GKV-Systems hat nichts mit einer Ärztliche Gebührenordnung zu tun.