Berlin – Der Bundesrechnungshof forderte in seinen jüngsten Empfehlungen die Rücknahme der TSVG-Regelungen und mahnte damit eine Verschärfung der bestehenden Budgetgrenzen im vertragsärztlichen Bereich an. BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck kommentiert diesen Vorstoß.
„Budgetierung bedeutet nichts anderes, als das ein bestimmter Prozentsatz an Leistungen nicht bezahlt wird. Damit spart man definitiv Ausgaben ein. Aus dem Alltag kennen wir dieses Prinzip als Zechprellerei, z.B. wenn man mit dem Verlassen des Lokals einfach mal das Bezahlen vergisst“, so Dr. Lembeck.
Diese ebenso einfache wie wirksame Methode empfiehlt der Bundesrechnungshof nun zur Ausgabenbegrenzung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dr. Lembeck ergänzt: „Um die Ausgaben noch wirksamer zu begrenzen, sollte er dann aber noch wirksamere Einsparungen vorschlagen: So wandert bisher jede zehnte Rechnung bei Facharztbehandlungen im Papierkorb, warum dann nicht auch beispielsweise jedes fünfte Physiorezept oder sogar die Rechnung für jeden vierten Krankenhausaufenthalt. Auch möglich: Ein ganzes Jahr lang einfach den Kauf von Antiarrhythmika und Blutverdünnungsmitteln stoppen. Hier ist Mut und Fantasie gefragt!“
Der Bundesrechnungshof hat es erkannt: Keine Ausgaben, kein Defizit – und damit die ebenso einfache wie wirksame Lösung für das Gesundheitswesen gefunden: Zeche prellen! Vorschlag des BVOU-Präsidenten: „Wenn der Nobelpreis für Wirtschaft nicht vor kurzem erst vergeben worden wäre, die Ökonomen vom Bundesrechnungshof wären dieses Jahr definitiv würdige Preisträger gewesen.“