Berlin – BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher hat mit einem persönlichen Anschreiben an alle Verbandsmitglieder auf das jüngste Jameda-Urteil reagiert. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs hatte gestern eine Mitteilung zur schriftlichen Urteilsbegründung veröffentlicht.
Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben sicherlich in der aktuellen Presse die Berichterstattungen zum Jameda-Urteil verfolgt. Es ist eine Entscheidung mit Symbolwirkung. Die früheren Rechtsanwälte der klagenden Ärztin, die in den Vorinstanzen stets unterlag, warfen Jameda „Schutzgelderpressung“ vor.
Trotzdem zahlen immer noch circa 1.000 Orthopäden und Unfallchirurgen, aus welchen Gründen auch immer, 69 Euro pro Monat für ein sogenanntes Premiumpaket. Zwar hat Jameda nach dem Urteil die Portalregeln für diese Pakete geändert. Doch wollen Sie das dennoch weiter so machen?
Der BVOU bietet mit Orthinform ein eigenes Portal, auf dem Patienten einen kompetenten Facharzt beziehungsweise eine kompetente Fachärztin für O und U finden können. Auch Sie können in Orthinform gefunden werden. Orthinform ist für alle BVOU-Mitglieder eine kostenfreie Serviceleistung und bietet viel mehr als Jameda: Arztsuche, Lexikon, Krankheitsbilder-Informationen. Es ist noch im Ausbau, doch weitere Funktionen werden folgen.
Damit Orthinform Reichweite und Wirkung erzielt, müssen Sie es unterstützen. Sie müssen dazu erst einmal nur Ihre Profildaten aktualisieren und ein Profilfoto von sich hochladen. Dann werden Sie auch umgehend mit Ihren Spezifikationen gefunden.
Haben Sie das schon gemacht? Wenn nicht, dann bitte ich Sie zeitnah darum. Falls Sie Fragen zum Hochladen haben, finden Sie im Infobrief 4/2017 sowie auf der Homepage Unterstützung. Oder unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen weiter.
„Premiumpaket“-Bezahler bitte ich zu überlegen, ob das tatsächlich ein Wettbewerbsvorteil ist, den Sie brauchen.
Beste Grüße,
Ihr
Dr. Johannes Flechtenmacher