Berlin – Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte benötigen kein Geld für neue Patienten wie im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen, sondern vor allem ein angemessenes Honorar für diejenigen Patienten, deren Versorgung heute nicht ausreichend vergütet wird. Diesen Hinweis hat Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.), Jens Spahn mit auf den Weg gegeben. „Wenn ein alter, chronisch kranker Patient mit dem fünften Problem im Quartal kommt, gibt es kein Geld mehr, aber für ein kleines Mädchen, das unkompliziert Einlagen benötigt, schon“, verdeutlichte er eine der Konsequenzen des geplanten TSVG. Das sei falsch. Denn in Zukunft würden nach dieser Logik vermutlich unkomplizierte Patienten schnell einen Termin bekommen und chronisch und schwer Kranke nicht.
Spahn: An den 25 Stunden wird nichts geändert
Weinhart hatte seine Bedenken bei der Dialogveranstaltung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesgesundheitsminister geäußert, die am 18. Januar auf Wunsch von KBV und Spahn in Berlin stattfand. Spahn wich dort keiner Frage und keiner Kritik aus und gab den Ärztinnen und Ärzten klare Botschaften mit: Am Vorhaben, 25 statt 20 Wochenstunden in Praxen vorzuschreiben, werde nicht mehr gerüttelt, weil dies im Koalitionsvertrag stehe. Und wortbrüchig werde er nicht – „außer, Sie überzeugen Herrn Lauterbach, es anders zu machen.“
600 Millionen Euro könnten auch anders verteilt werden
Dass es für zusätzliche Leistungen mehr Geld geben soll, sei doch ein Paradigmenwechsel, betonte der Minister. Er ließ durchblicken, dass er im Detail noch für Veränderungen offen ist: Wenn sichergestellt wird, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit dem Honorarplus von bundesweit rund 600 Millionen Euro dafür sorgen, dass es schneller Termine gibt, dann würde man an den TSVG-Vorgaben offenbar noch etwas ändern. So antwortete er auch Weinhart: Die Diskussion um Pauschalen oder Einzelleistungen werde seit langem geführt. Man werde sich die geplanten TSVG-Regelungen zum Honorar noch einmal anschauen. Ohne Budgets und Bedarfsplanung, hier zeigte er sich hart, werde es aber grundsätzlich nicht gehen.
Gegenvorschläge: Spielraum für die KVen, Freiwilligkeit, neue GKV-Tarife
Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Schleswig-Holstein, hatte angeregt, das Budget für Grundleistungen zu öffnen und die Steuerung in die Hände der KVen zu legen. KBV-Vorstand Dr. Stephan Hofmeister hatte den Vorschlag erneuert, ein Tarifwahlmodell in der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen, mit dem sich Patienten freiwillig für eine gesteuerte Versorgung entscheiden. Und Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V., schlug vor, die offenen Sprechstunden als freiwilliges Angebot einzuführen. Es fänden sich sicher Kollegen dafür.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich am Ende zuversichtlich, dass man an bestimmten Knackpunkten des TSVG-Entwurfs noch zu Veränderungen kommen werde. Die zweite Anhörung zum Gesetzentwurf ist für den 13. Februar angesetzt. Eine Verabschiedung ist nach den Worten von Spahn nicht vor Mai realistisch.