Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die ersten Hybrid-DRGs definiert und die Einführung ab dem 1.1.2024 verfügt. Ziel ist es, bislang vorwiegend stationär erbrachte Leistungen maßgeblich ambulant zu erbringen.
- Wie können Ärztinnen und Ärzte mit dem § 115f SGB V und den Hybrid DRGs in diesem Jahr umgehen?
- Kann ich weiter nach EBM abrechnen? Habe ich die Wahlmöglichkeit oder nicht?
- Wir schnell wird der Katalog in O&U erweitert werden?
- Welche Eingriffe kommen im Jahr 2025 dazu?
Die Unsicherheiten in Klinik und Praxis sind erheblich – wir geben Ihnen die Antworten.
Im Rahmen eines kostenfreien Webinars wollen wir über den aktuellen Stand nach den Erfahrungen des 1. Quartals berichten.
Programm
- Aktueller Stand und Aussicht Hybrid-DRG 2024 – 2025 nach §115f
Dr. Burkhard Lembeck - Abrechnungsübersicht Vorfußchirurgie
Dr. Alexander Rucker - Übersicht Abrechnungsdienstleister
Dr. Burkhard Lembeck
Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker als auch an Niedergelassene.