Berlin – Mit einer gemeinsam erarbeiteten „Checkliste für das Krankenpflegepraktikum“ wollen der Hartmannbund und der Deutsche Pflegerat Inhalte und Aufgabenfelder des Ausbildungsabschnittes für angehende Mediziner deutlicher strukturieren.
Die Liste beinhaltet diejenigen Tätigkeiten, die während des dreimonatigen Krankenpflegepraktikums gelehrt, gelernt beziehungsweise übernommen werden sollten. Sie soll den Medizinstudierenden und dem ausbildenden Pflegepersonal, aber auch den Medizinischen Fakultäten als Orientierung und Anleitung dienen. „Unser Fokus liegt auf den Inhalten des Krankenpflegepraktikums, die aus unserer Sicht bisher in der praktischen Umsetzung viel zu kurz kommen“, erläutert Moritz Völker, Vorsitzender des Ausschusses „Medizinstudierende im Hartmannbund“.
Das Krankenpflegepraktikum dient dem Erwerb eines Verständnisses des Arbeitsfeldes von Pflegefachpersonen und des Arbeitsalltages in einer Klinik. Während des Praktikums haben Medizinstudierende die Gelegenheit, die Stationsabläufe abseits von ärztlicher Tätigkeit besser kennenzulernen und nachzuvollziehen. Denn: „Pflegerisches Handeln zielt auf die Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Selbstständigkeit in der Lebensführung. Das Krankenpflegepraktikum stellt eine einmalige Möglichkeit dar, die größte und für ärztliches Tun bedeutende Berufsgruppe des Krankenhauses und deren Aufgabenspektrum kennenzulernen“, so der Hartmannbund.
Quelle: Hartmannbund