Hamburg – Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus und die steigende Zahl von Infektionen in Deutschland beunruhigen nicht nur viele Menschen, sondern stellen zunehmend auch die Gesundheitswirtschaft vor Herausforderungen. In der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmen die Trennlinien immer mehr: zwischen objektiv gerechtfertigter Prävention/Intervention auf der einen und subjektiver Unsicherheit auf der anderen Seite. Gerade diese subjektive und teilweise irrationale Komponente findet zunehmend Niederschlag in der weltwirtschaftlichen Situation. Verstärkt wird die Verunsicherung der Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft zudem durch die werbliche Nutzung mit verkürzten Botschaften für kurzfristige wirtschaftliche Partikularinteressen. Funk behält diese Entwicklungen im Blick und nimmt die realen Folgen in den Fokus. Eine grundsätzliche Einordnung gibt der Beitrag „Coronavirus – sind Schäden versicherbar?“ auf unserer Website (siehe Link unten).
Speziallösungen fürs Heilwesen
Im Bereich der Gesundheitswirtschaft stehen vor allem die sogenannten Betriebsschließungs- und Ärzte-BUVersicherungen im Fokus. Funk verfügt über adressatenspezifische Speziallösungen: sowohl im Bereich der stationären als auch im Bereich der ambulanten Versorgung sowie für wohlfahrtspflegerische Institutionen. Wie sämtliche am Markt erhältliche Versicherungslösungen knüpfen die Deckungen an eine infektionsbedingte Einbuße aufseiten der versicherten Einrichtung an. Wichtig ist hierbei, dass Versicherungen nur dann Deckung bieten, wenn der Eintritt des entschädigungspflichtigen Ereignisses nicht originär in den Händen des Versicherungsnehmers liegt. Insoweit sind Schließungen, die allein das Ergebnis einer individuellen Einschätzung des Versicherungsnehmers zur Risikosituation sind, grundsätzlich nicht versicherbar. Gleiches gilt für Betriebsstörungen, die sich aus Lieferengpässen bei Hilfsmitteln und Pharmazeutika ergeben. Im Hinblick auf die aktuell sehr dynamische Entwicklung monitoren die betroffenen Versicherer die Ausbreitung des Virus fortlaufend und lassen ihre schwindende Bereitschaft zunehmend in Zeichnungsverbote münden.
Wichtig: Diese Zeichnungsverbote betreffen nicht den Inhalt und Umfang bestehender Deckungen, sondern wirken sich ausschließlich auf die Möglichkeit aus, neuen Versicherungsschutz am Markt zu platzieren. Wegen der Dynamik und der Komplexität der Risikosituation ist in jedem Fall eine individuelle Betrachtung des bestehenden Versicherungsschutzes unabdingbar. Falls Sie in diesem Zusammenhang Beratungsbedarf haben, sprechen Sie uns gern an!
Kontakt:
Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH
fon +49 40 35914-504
welcome@funk-gruppe.de