Berlin – Die Magnetresonanztomographie (MRT) gewann über die letzten Jahre eine immer größere Bedeutung in der Diagnostik von Erkrankungen des Bewegungsapparates und ist damit ein wichtiges Element in der Behandlung von Patienten durch Orthopäden und Unfallchirurgen. Es gibt nun eine weitgehende Rechtssicherheit zu der Frage, ob die MRT für Orthopäden und Unfallchirurgen gebietskonform ist.
Da die Orthopädie/Unfallchirurgie in der Weiterbildungsordnung Teil des Gebietes Chirurgie geworden ist, ist für die Beantwortung dieser Frage die Definition des Gebietes Chirurgie nach der aktuellen Weiterbildungsordnung heranzuziehen, die da lautet:
„Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane.“
Sämtliche ärztliche Maßnahmen sind demnach für den Facharzt für O und U dann gebietskonform, wenn sie durch diese Definition abgedeckt sind. Da das Gebiet die Erkennung der angegebenen Erkrankungen umfasst und in der Definition keine Einschränkung in den Methoden der Erkennung erfolgt, ist für den Orthopäden/Unfallchirurgen die MRT in diesem Rahmen gebietskonform.
Innerhalb seines Fachgebietes aber darf der Arzt ärztliche Maßnahmen in Diagnostik und Therapie nur dann durchführen, wenn hierfür eine Qualifikation vorliegt. Die mit der Weiterbildung erworbene Qualifikation (Facharztkompetenz) ergibt sich aus den Weiterbildungsinhalten, was haftungs- und sozialrechtlich relevant werden könnte. In der Regelweiterbildung für O und U wird eine Qualifikation in der Durchführung der MRT nicht erworben. Durch die Zusatzweiterbildung „Magnetresonanztomografie – fachgebunden“ der Landesärztekammern wird nun eine Qualifikation bei der Durchführung der MRT nachgewiesen. Hier sei darauf hingewiesen, dass Zusatzweiterbildungen die Grenzen des Gebietes nicht erweitern.
- Grundsätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, eine solche Qualifikation zu erwerben. Deshalb hatte die Sektion Bildgebende Verfahren der DGOU ein Curriculum zur Qualifizierung von Orthopäden und Unfallchirurgen in der MRT des Bewegungsapparates eingeführt, um eine strukturierte Fortbildung in der MRT zu gewährleisten. Es erfolgt hier eine weitere Vertiefung von orthopädisch-unfallchirurgischem Wissen und technischen Fähigkeiten in diesem Teil des Fachgebietes. Nach Abschluss des Curriculums kann das MRT-Zertifikat der DGOU/BVOU/AOUC beantragt werden. Die Absolventen dieses Curriculums erhalten mit diesem MRT-Zerifikat der DGOU/BVOU/AOUC eine Qualifikation in der MRT des Bewegungsapparates. Das hier genannte entspricht den Stellungnahmen verschiedener Landesärztekammern, wie der Landesärztekammern Berlins, Bayerns, Hessens etc..
Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt diesen Sachverhalt, siehe:
- LG Berlin 16.1.2019 Az. 84 O 300/17 Prediger/AXA – AXA hat Berufungsklage zurückgenommen, rechtskräftig
- LG Regensburg 27.2.2018 Az. 4 O 2233/16 (2) Bär/AXA
- OLG Nürnberg 10.3.2020 Az. 5 U 634/18 Bär/AXA
- BayObLG München, Endurteil 18.01.2022 – 1 ZRR 40/20 Bär/AXA
- LG Landshut 28.3.2019 Az. 72 O 3384/16 Jessel, Neitzel, Pfahler, Kinkelin/AXA
- OLG München 24.2.2022 Az. 1 U 2266/19 Jessel, Neitzel, Pfahler, Kinkelin/AXA Berufung zurückgenommen, rechtskräftig
- LG Darmstadt 13.5.2020 Az. 19 O 550/16 Chinta/Bredel/AXA – Klage abgewiesen
- OLG Frankfurt 14.7.2022 Az. 20 U 131/20 – Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt
MRT – Zertifikat
Die MRT-Kursserie führt zur Erlangung des MRT-Zertifikats von AOUC, BVOU und DGOU. Für das MRT-Zertifikat ist die Teilnahme erforderlich an:
- Kurs 1: Physikalische Grundlagen E-LEARNING
- Kurse 2 bis 5: ONLINE oder als PRÄSENZ-Kurs sowie
- Kurs 6: Praxiskurs an MRT-Geräten.
Mit dem Refresherkurs können Sie die Rezertifizierung des MRT-Zertifikats der ADO (Akademie Deutscher Orthopäden), der DGOU (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie) und des BVOU (Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie) erhalten. Eine Rezertifizierung des MRT-Zertifikats ist alle 5 Jahre erforderlich.
Dr. Axel Goldmann, BVOU-Referat Bildgebung