Erfurt – Der Deutsche Ärztetag ist kein Abnickverein. Das konnte man bei der Diskussion und Abstimmung über die zu novellierende (Muster-)Weiterbildungsordnung beobachten. Einige Wünsche und Anregungen werden nun vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) weiterberaten. Die wichtigsten Beschlüsse und Entscheidungen in der Übersicht:
Gesamtnovellierung der Muster-Weiterbildungsordnung
Die Gesamtnovellierung der Muster-Weiterbildungsordnung wurde nach langer Diskussion beschlossen. Beraten und abgestimmt wurden die Teile Präambel, Paragrafenteil, Allgemeine Inhalte für Abschnitt B, strukturelle Vorgaben für Abschnitt C. Bezüglich der Inhalte „vertraut der 121. Deutsche Ärztetag 2018 den Vorarbeiten durch die Fachgesellschaften, Berufsverbände sowie durch die Landesärztekammern“, heißt es im Beschluss. Letztlich bleibt hier aber noch viel Arbeit für die Ständige Kommission auf Ebene der BÄK und die Weiterbildungsausschüsse der Landesärztekammern.
Zusatzbezeichnung Geriatrie
Die Zusatzbezeichnung Geriatrie ist für Fachärzte O und U nicht zu erlangen. Keine Mehrheit fand ein Antrag Dr. Klaus Thierse, dies noch zu ändern. Die Zusatzweiterbildung Geriatrie zu erwerben, setzt nach dem Mehrheitswillen eine Facharztanerkennung im Gebiet Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie voraus. Thierse hatte dafür geworben, diese Zusatzweiterbildung für alle mit einer Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zu ermöglichen. „Angesichts einer zunehmend älteren Bevölkerung haben eingehende Kenntnisse der Geriatrie für eine Vielzahl von Fächern eine starke Bedeutung. Beispielhaft sei hier nur die Alterstraumatologie genannt“, so seine Argumente.
Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin
Die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin setzt neben der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung 320 Stunden Kursweiterbildung in Manueller Medizin voraus. Ersetzt werden können diese durch eine einjährige Weiterbildung an entsprechenden Weiterbildungsstätten. Dagegen hatten sich mehrere Delegierte in zwei Anträgen gewandt, darunter auch Dr. Klaus Thierse, Prof. Dr. Joachim Grifka und PD Dr. Hansjörg Heep in einem gemeinsamen Antrag mit weiteren Kollegen. Manuelle Medizin könne nicht durch einen Weiterbildungsbefugten eines Fachgebiets in einem Jahr vermittelt werden, so die Kritiker. Es drohe eine erhebliche Qualitätsminderung. Die Mehrheit der Delegierten ließ sich von diesem Einwand nicht überzeugen.
Zusatzbezeichnungen Rehabilitationswesen und Sozialmedizin
Andere Vorgaben gelten nun für die Zusatzbezeichnungen Rehabilitationswesen und Sozialmedizin. Hier fand ein Vorstoß, die Kurse nicht durch eine entsprechende Weiterbildung ersetzen zu können, eine Mehrheit. Dr. Wilhelm Rehorn und Dr. Christiane Groß als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein hatten argumentiert, die Weiterbildungskurse seien die einzige Möglichkeit, einen Überblick über die Breite der sozialmedizinischen und rehabilitationsmedizinischen Themen zu erlangen. Derzeit würden die Kurse von Arbeitgebern als Fortbildung bezahlt und die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen freigestellt. Entfalle die Pflicht zu den Kursen, würde deren Belegung in die Freizeit verschoben.
Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
In Zukunft wird es eine Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin geben, die entweder eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraussetzt oder eine sechs Monate lange Weiterbildung Intensivmedizin in der Facharztweiterbildung sowie eine Kursweiterbildung allgemeine und spezielle Notfallbehandlung und 24 Monate Tätigkeit in einer interdisziplinären Notfallaufnahme. Ein Antrag, hierbei Inhalte des Fachgebiets Innere Medizin stärker zu berücksichtigen, wurde abgelehnt.
Kursweiterbildung Akupunktur
Dr. Klaus Thierse überzeugte als Delegierter die Mehrheit unter anderem davon, den Gesamtumfang der Kursweiterbildung Akupunktur auf 200 Stunden zu begrenzen. Die Ausweitung auf 360 zu bezahlende Kursstunden folge keinen fachlichen Gesichtspunkten, hatte er argumentiert.
Zusatzweiterbildungen „Balneologie und medizinische Klimatologie“ sowie „Physikalische Therapie“
Thierse, Prof. Dr. Dr. Joachim Grifka, Carsten Mohrhardt und PD Dr. Hansjörg Heep hatten zudem einen Antrag eingebracht, die Zusatzweiterbildungen „Balneologie und medizinische Klimatologie“ sowie „Physikalische Therapie“ wie bisher als „Physikalische Therapie und Balneologie“ zusammenzufassen. Hier entschied der Ärztetag, ihren Antrag zur weiteren Prüfung an den BÄK-Vorstand zu überweisen.
Zusatzweiterbildung Osteopathische Medizin
Abgelehnt wurde ein Antrag von Sanitätsrat Dr. Detlef Stiemert, eine Zusatzweiterbildung Osteopathische Medizin einzuführen. Er hatte argumentiert, Ärztinnen und Ärzte müssten besser in diesem Bereich ausgebildet sein als nicht-ärztliche Osteopathen/Heilpraktiker.
Zusatzweiterbildung Sportmedizin
Keine Mehrheit fand der Vorstoß von Thierse, Heep und anderen, als Voraussetzung für die Anerkennung der Zusatzweiterbildung Sportmedizin unter anderem eine 24-monatige Weiterbildung anstelle der Facharztanerkennung vorzusehen. Sie hatten argumentiert, nun entstehe für viele junge Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich und präventiv in Sportvereinen engagierten, eine Lücke.