Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass sowohl die Berufshaftpflicht- als auch die Berufsrechtsschutz-Versicherung des BVOU Risiken bei der Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern abdecken. Es wird grundsätzlich kein Unterschied zwischen den behandelten Personen oder dem für die Behandlung relevanten Entgeltsystem gemacht.
Sollten sich für Sie hieraus noch weitergehende Fragen ergeben, fragen Sie bitte direkt bei unserem Versicherungspartner, der Funk-Gruppe, nach: Frau Zöllner, Tel. 040/35914-494
Sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung nicht über den BVOU-Rahmenvertrag abgeschlossen haben, fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Versicherer nach. Nach unseren Erfahrungen besteht aber auch hier Versicherungsschutz für die Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Dr. Flechtenmacher Dr. Ansorg
Präsident BVOU Geschäftsführer