Qualitätsindikatoren müssen valide, verlässlich, verhältnismäßig, verbindlich und zuschreibbar sein, damit sie rechtssicher sind, heißt es aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Das zeigt, wie schwierig es sein wird, Vergütung und Qualität erbrachter Leistungen zu verknüpfen.
Ilse Schlingensiepen in der Ärztezeitung vom 19.11.2015