Mainz – Wie bereits im Januar berichtet, wurde das DMP Osteoporose vom Gemeinsamen Bundesausschuss GBA verabschiedet.
Es stand zu jenem Zeitpunkt die Freigabe vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach der Prüfung gem. § 94 SGB V und die Unterschrift von Gesundheitsminister Jens Spahn aus. Dies ist nun geschehen und das DMP wird offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1.7.2020 in Kraft.
Dies ist schon einmal ein großer Erfolg, dass man für die Volkskrankheit Osteoporose eine strukturierte Versorgung in unserem Gesundheitssystem vorsieht. Aber das bedeutet nicht, dass nun alle ab Anfang Juli diese vorgesehenen Leistungen für ihre Patienten anbieten können.
Für die Umsetzung im GKV-Bereich ist es nun zwingend notwendig, dass die Vorgaben des Beschlusses auf Landesebene durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) umgesetzt werden müssen.
Erst in diesem Prozess werden dann auch Kosten, Abrechnungsmöglichkeiten und Vergütungen besprochen und festgelegt. Einen Masterplan für die konkrete Umsetzung gibt es damit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht und es wird wahrscheinlich von KV-Bezirk zu KV-Bezirk unterschiedlich sein.
Es ist zwingend notwendig, dass wir als Orthopäden und Unfallchirurgen diesen Prozess aktiv begleiten und Einfluss auf die Entscheidungen der KVen nehmen.
Unten finden Sie einen Link zum Bundesanzeiger, wo die Informationen zu den Inhalten des DMPs nachzulesen sind.
Prof. Dr. med. Andeas Kurth, Referat Osteologie