Berlin – Mit Doctolib können Patienten Arzttermine einfach und schnell online buchen. Keine Telefonwarteschleifen – Auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Um sicherzustellen, dass Doctolib rechtskonform ist und um Risiken der Cyberkriminalität zu minimieren, hat das Unternehmen im Oktober 2021 einen Verifizierungsprozess eingeführt. Damit soll Bestands- sowie Neukunden, die Möglichkeit gegeben werden, ihre Identität und ihre Berechtigung zur Berufsausübung zu verifizieren. Diese erfolgt über Onfido mit dem Video-Ident-Verfahren. Hier werden Personalausweis und Gesichtserkennungsabgleich des Nutzers überprüft.
Verifizierungsprozess: Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Verifizierungsprozess bei Doctolib ergeben sich u.a. aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Ein sicheres Verifizierungsverfahren ist Teil der Pflicht zur sicheren Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO, der auch Doctolib als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO unterliegt. Darüber Hinaus ergeben sich ebenso spezielle gesetzliche Anforderungen aus dem HWG. Soweit Informationen i.S.d. HWG an Fachkreise übermittelt werden können, besteht eine gesetzliche Pflicht zur Verifizierung dieser Fachkreise.
BVOU-Justitiar Dr. Jörg Heberer unterstreicht: „Doctolib handelt hier gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz und ist verpflichtet, die Identität seiner Kunden, auch von Bestandskunden, zu überprüfen. Denn als Diensteanbieter von Telemedien ist Doctolib hiernach verpflichtet zu beachten, dass natürliche und juristische Personen, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikation erfolgt, klar identifizierbar sein müssen.“ Eine eindeutige persönliche Identifikation ist laut Telemediengesetz also vorgeschrieben. Die aktuellen Verfahren (Video-Ident, Post-Ident) sind legitim und angemessen. Und sie ist für alle Online-Terminvergaben erforderlich.
Die ausführliche Stellungnahme von Dr. Jörg Heberer sowie weitere Informationen zum Verifizierungsprozess finden Sie unten auf dieser Seite.