Berlin – Der Orientierungswert („Preis“) für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt im kommenden Jahr im Bundesdurchschnitt um insgesamt 315 Millionen Euro (+ 0.9 Prozent). Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung erhöht sich aufgrund der Morbiditätsveränderung um 170 Millionen Euro (+ 1,2 Prozent). Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.
Das sind die Ergebnisse der diesjährigen Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. Rechnet man noch die Honorare in Höhe von schätzungsweise 163 Millionen Euro hinzu für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den gesetzlich Krankenversicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, wird es im kommenden Jahr ein Honorarplus von knapp einer Milliarde Euro geben. Eine Erhöhung aufgrund regionaler Verhandlungen ist möglich. Was dies für einzelne Facharztgruppen wie zum Beispiel die Orthopäden und Unfallchirurgen bedeutet, lässt sich noch nicht sagen.
Absenkung konnte verhindert werden
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es sei zwar kein Grund zum Jubeln, mache aber deutlich, dass der von der KBV wiederholt dargestellte Nachfinanzierungsbedarf unstrittig sei, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on. Die Krankenkassen wollten den Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche Leistungen ursprünglich absenken. Am Ende konnten sich KBV und Kassen jedoch einigen.
Bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes müssen nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V verschiedene Größen berücksichtigt werden. Dies sind unter anderem die Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in Arztpraxen, die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven oder Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen. Während der GKV-Spitzenverband in diesem Bereich schon öfter Absenkungen gefordert hat, weist die KBV regelmäßig auf die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten in Arztpraxen hin. Sabine Rieser / Quelle: KBV
KBV-Video zu Honorarverhandlungen