31.03.2016 – Beim Anti-Korruptionsgesetz wurden letzte offene Details geklärt. Unter anderem wurde dabei eine Forderung der KBV zur klaren Abgrenzung zu erlaubten und erwünschten Kooperationen umgesetzt.
Kooperation im Gesundheitswesen werde jetzt nicht mehr unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt, wie dies in der Gesetzentwurfes am Anfang vorsah, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Dennoch müsse die Entwicklung weiterhin genau beobachtet werden. Gassen fügte hinzu: „Ein permanenter und vertrauensvoller Dialog mit der Politik – wie die KBV ihn führt – ist der richtige Weg“.
Strafbarkeit nicht mehr mit Berufsrecht verknüpft
Gestrichen wurde ein Passus, nach dem die Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geknüpft worden wäre. Rechtsexperten zufolge hätte dies zu einer ungleichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheit geführt.