Berlin – „Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln“, bekräftigte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes (MB), anlässlich der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Entwurf des Blut- und Gewebegesetzes, in dessen Rahmen auch die Ärzte-Registrierung für das Entlassmanagement neu geregelt wird.
Zuvor hatte sich bereits die Bundesärztekammer (BÄK) zu Wort gemeldet: „Wir alle sind gefordert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden“, so BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einer Pressemitteilung. Montgomery stellte heraus, dass für die im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten kein neues Register notwendig sei. Die Landesärztekammern verfügten bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen solle. „Statt Daten doppelt und dreifach zu erfassen, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden“, forderte der BÄK-Präsident.
DKG und GKV-Spitzenverband sollen bundesweites Verzeichnis führen
Zum Hintergrund: Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus zu verringern, hat der Gesetzgeber bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Vorgaben für den Übergang aus dem stationären in den ambulanten Sektor festgelegt. In diesem Zusammenhang soll ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte erstellt werden.
Nun soll zu diesem Thema noch ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen (sogenanntes Omnibusverfahren) angehängt werden. Danach sollen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte führen. Von den Ärzten sollen neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden.
Der Gesetzesantrag sehe ausdrücklich vor, dass mit dem Aufbau des Verzeichnisses auch ein Dritter beauftragt werden kann, stellte der MB heraus. „Es entbehrt jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn wir auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen können“, so Johna. Gerade bei der Erhebung von Daten im Gesundheitswesen sollte jeder zusätzliche bürokratische Aufwand unbedingt vermieden werden, bekräftigte der MB.