Berlin – Die neuen Vorgaben zum Entlassmanagement haben zu heftiger Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geführt. Die Entscheidungen des erweiterten Bundesschiedsamts hätten das Entlassmanagement „zu einem bürokratischen Monster für die Krankenhäuser gemacht“, rügte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „50.000 Zwangsregistrierungen von Krankenhausärzten im KV-System sind ein Wahnsinn.“
Hintergrund: Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz schreibt vor, das Entlassmanagement nach einem Klinikaufenthalt zu verbessern. Bis Ende 2015 sollte eigentlich eine entsprechende Richtlinie vorliegen. Darin sollte geregelt sein, wie Krankenhäuser Entlassrezepte für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausstellen, aber auch andere Bescheinigungen, beispielsweise solche über Arbeitsunfähigkeit. Weil sich die DKG, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten, entschied nun Mitte Oktober das erweiterte Schiedsamt. Die Richtlinie soll nun zum 1. Juli in Kraft treten.
Baum: Zwangserfassung von Krankenhausärzten in KVen
„Ohne dass es für die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimitteln gebraucht wird, haben GKV und KBV mit ihrer Mehrheit vorgegeben, dass die Krankenhausärzte über die lebenslange Arztnummer der KVen zwangserfasst werden müssen“, kritisierte Baum. „Der enorme bürokratische Aufwand erfordert einen zeitlichen Vorlauf, der dazu führt, dass die Vorteile des Entlassmanagements erst zum Juli in Kraft treten können.“
Der GKV-Spitzenverband beurteilt das Schiedsergebnis anders. Die Entscheidung „werde helfen, den Rechtsanspruch der Patienten endlich in allen Krankenhäusern durchzusetzen“, hieß es in einer Pressemitteilung. Von Sommer 2017 an müssten die Kliniken bei der Entlassung von Patienten nach klar geregelten Verbindlichkeiten arbeiten, „die für Patienten auf den Internetseiten der Klinik nachzulesen sind“. Dazu gehörten ein Entlassbrief und ein Medikationsplan.
Umfrage: Krankenhäuser wären mit Entlassrezepten überfordert
Die Zeitschrift „Das Krankenhaus“ hatte am 14. Oktober über die Ergebnisse einer deutschlandweiten Umfrage unter Krankenhäusern zum Thema Entlassrezepte berichtet. Mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Anforderungen an die ambulante Arzneimittelversorgung seien Krankenhausärzte nach eigener Einschätzung überfordert, hieß es darin: „Knapp 60 Prozent der befragten Krankenhäuser gaben an, dass dem verantwortlichen Stationsarzt nie oder selten alle erforderlichen Informationen vorliegen, um ein Entlassrezept rechtskonform zu erstellen.“ DKG-Hauptgeschäftsführer Baum wird in dem Artikel unter anderem mit dem Hinweis zitiert, man könne gar nicht streng rechtskonform verordnen, „weil wir gar keinen Einblick haben, welche Rabattverträge gerade gelten“.
Für die Analyse hatten 66 Prozent der befragten Krankenhäuser angegeben, sie schätzten die Probleme bei der Verordnung von Betäubungsmitteln über das Entlassrezept als sehr groß/groß ein. Bei der Ermittlung der richtigen, ambulant verfügbaren Arznei rechnen demnach 58 Prozent mit sehr großen/großen Problemen, bei der Beratung des Patienten bei der Rezeptübergabe 39 Prozent.
Patientenvertreter im G-BA erwarten Verbesserungen
Sabine Häfner, Teamleiterin Stabsstelle Patientenbeteiligung beim Gemeinsamen Bundesausschuss, hatte am Wochenende auf die Bedürfnisse der Patienten verwiesen. Beim Bundeskongress des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands betonte sie, dass zu den Wünschen der Versicherten nach mehr Qualität auch der Wunsch nach einem besseren Entlassmanagement gehöre. Der Gesetzgeber habe hier zwar mehrfach nachgebessert. Doch Patienten berichteten immer wieder von einem hohen Maß an Intransparenz. Es fehlten zum Beispiel Informationen darüber, welche Krankenhäuser diese Aufgabe gut lösten und welche nicht.