Berlin – Der SpiFa hat die anliegende Stellungnahme zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) an die Abgeordneten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie deren zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende übermittelt.
Der SpiFa e. V. begrüßt darin ausdrücklich die Absicht, den Schutzschirm für die vertragsärztliche Versorgung zeitlich anknüpfend an die zum 1. Januar 2021 ausgelaufene Regelung zu verlängern. Zugleich fordert der SpiFa e. V. ausdrücklich wirkungsgleiche Regelungen auch für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen in das EpiLage-Fortgeltungsgesetz aufzunehmen und diese Ausgleichzahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa e. V. nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen.
Quelle: SpiFa