Berlin – Zusammen mit den Belegärzten fordert der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) in der Frankfurter Erklärung den Gesetzgeber auf, eine moderne, patientengerechte und ressourcenschonende ärztliche Behandlung an der Schnittstelle ambulant/stationär zu entwickeln. Zusammen mit 10 weiteren an der Schnittstelle tätigen Verbänden legen BdB und Spifa Eckpunkte zu einer vollständig neuen Struktur und Vergütung ärztlicher sektorenverbindender Leistungen vor.
Die Umsetzung der Frankfurter Erklärung würde eine grundlegende Neuordnung der §§ 115 bis 122 SGB V bedeuten und die sektorenübergreifende Versorgung neu ordnen. „Die Grundidee ist, dass alle stationären Leistungen mit einer mittleren Verweildauer von unter 4 Tagen auch alternativ intersektoral erbracht werden können“, erläuterte Dr. Andreas Hellmann, Stellvertretender Vorsitzender des BdB die Vorteile des Konzepts. Die bisherigen gesetzlichen, strukturellen und bürokratischen Hürden an der Sektorengrenze werden mit diesem Vorschlag beseitigt, wobei mit der Verschlankung des SGB V auch eine Verbesserung der Patientenversorgung einhergeht.
Die Sicherstellung der ärztlich-medizinischen Versorgung in Deutschland über die Schnittstelle ambulant-stationär hinweg ist die entscheidende Herausforderung für die Gesundheitspolitik. Mit dem gemeinsamen Vorschlag werden bestehende Strukturen der sektorenverbindenden Versorgung weiterentwickelt. „Belegärzte spielen dabei eine unverzichtbare Rolle“, so Hauptgeschäftsführer des SpiFa RA Lars F. Lindemann.
„Unser an die gemeinsame Selbstverwaltung und die Politik gerichtete Vorschlag einer ärztlich intersektoralen Leistungserbringung schließt sich nahtlos und passgenau an die Forderungen der Belegärzte an“, erklärte Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des SpiFa.
Quelle: SpiFa