Bisher war für Ärzte vor dem Beginn des Erwerbs der praktischen Erfahrung im Strahlenschutz (Sachkunde) ein erfolgreich absolvierter Kenntniskurs nach der Anlage 7.1 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ erforderlich. Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat in der 35. Sitzung (TOP 11) beschlossen, dass im Rahmen des Fachkundeerwerbs vor Beginn der Erlangung der praktischen Erfahrung (Sachkunde) kein Kenntniskurs mehr erforderlich ist. Stattdessen ist der Grundkurs im Strahlenschutz vom Fachkunde erwerbenden Arzt vor Beginn der Sachkunde erfolgreich zu absolvieren.
Der Kenntniskurs im Strahlenschutz für Ärzte wird also für den Fachkundeerwerb nicht mehr benötigt.