Berlin – Mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) steht Patientinnen und Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis zukünftig eine weitere ambulante Behandlungsoption zur Verfügung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden kann. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach einer Methodenbewertung beschlossen.
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, verwies in der G-BA-Sitzung darauf, dass die Erweiterung der Behandlungsoptionen auf ihren Antrag zurückgegangen sei, weil entsprechende Evidenz vorliege. Sie wolle dies betonen, weil die Kassen ja sonst im Ruf stünden, die Versorgungsoptionen eher einzugrenzen. Allerdings folgt nach einem solchen positiven Bescheid meist eine monatelange Debatte im Bewertungsausschuss darüber, wie die neue Leistung bezahlt werden soll.
Es muss mindestens sechs Monate eine deutliche Einschränkung gegeben haben
Im Detail schreibt der G-BA: „Bei zehn Prozent der betroffenen Patientinnen und Patienten halten die Beschwerden trotz therapeutischer Maßnahmen wie Physiotherapie, Medikamente oder Schuheinlagen an und können zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Alltagsaktivitäten führen. Bei der ESWT werden Stoß- oder Druckwellen von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht, um eine Heilung anzuregen und den Fuß wieder belastbar zu machen. Die ESWT darf zukünftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.“
Pro Krankheitsepisode kann die ESWT für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden. Wissenschaftliche Anhaltspunkte für einen Nutzen von mehr als drei Sitzungen pro Behandlungszyklus hätten sich in der Auswertung der Studienlage nicht ergeben. Weiter ist vorgeschrieben, dass nur Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin die ESWT erbringen dürfen. Der Beschluss muss nun noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden, erst danach kann er in Kraft treten. Danach hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, die Vergütung dieser neuen Leistung festzulegen. Erst dann kann sie vom Patienten als abrechnungsfähige vertragsärztliche Leistung in Anspruch genommen werden.
EBM-Ziffer steht noch aus
Die ESWT wurde in einer ersten Nutzenbewertung mit Beschluss vom 24. April 1998 als nichtverordnungsfähige vertragsärztliche Behandlungsmethode eingestuft. Angesichts einer veränderten Studienlage stellte der GKV-Spitzenverband Jahre später einen Antrag auf ein neues Bewertungsverfahren zur ESWT beim Fersenschmerz, das der G-BA im Februar 2015 annahm. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlichte dazu im Mai 2017 seinen Abschlussbericht.
Ein Bewertung des Beschlusses durch den BVOU folgt.
Quelle: Pressemitteilung G-BA, Praxisnachrichten KBV