Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben ab. Diesen erheblichen Abzügen können Arbeitsparteien entgegentreten, indem sie steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile vereinbaren. Arbeitgeber können ihren Angestellten, wie Praxismitarbeitern und MFA, geldwerte Zusatzleistungen gewähren, die im Gegensatz zum regulären Arbeitslohn steuerlich begünstigt werden oder sogar komplett steuerfrei sind. Hiervon können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren – von der Zahlung kommt dann ein höheres Netto im Geldbeutel des Arbeitnehmers an als bei einer regulären Gehaltserhöhung. Die Möglichkeiten im Überblick:
- Kommunikationstechnik: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer beispielsweise die laufenden Kosten für einen Handyvertrag lohnsteuerfrei erstatten, sofern der Vertrag mit dem betrieblichen Handy genutzt wird. Privates Telefonieren ist mit dem Gerät ausdrücklich erlaubt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu eine entsprechende Steuergestaltungsmöglichkeit abgesegnet: Im verhandelten Fall hatten die Arbeitnehmer ihre privaten Handys zunächst für einen symbolischen Preis von einem bis sechs Euro an ihren Arbeitgeber verkauft. Dieser stellte die Geräte dann anschließend den Arbeitnehmern wieder als betriebliches Telekommunikationsgerät für die private und dienstliche Nutzung zur Verfügung und übernahm die Kosten für die laufenden Mobilfunkverträge der Arbeitnehmer (gedeckelter Höchstbetrag nach ergänzender Vereinbarung zum Arbeitsvertrag. Die Überlassung der Geräte war an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses geknüpft. Das Finanzamt war nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung der Auffassung, dass der vorherige Ankauf der privaten Handys ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch sei und die Kostenerstattung daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führe. Der BFH entschied jedoch, dass die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber steuerfrei zu belassen war. Entscheidend war in diesem Zusammenhang, dass die Telefone nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber herauszugeben waren und Letzterer als Eigentümer auch das Risiko trug, dass die Geräte beschädigt wurden oder „untergingen“. Den Arbeitnehmern war lediglich der Gebrauch der Geräte während des aktiven Arbeitsverhältnisses gestattet.
- Inflationsausgleichsprämie: Relativ neu ist diese Prämie, bei der Unternehmen ihren Mitarbeitern zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 Zahlungen von bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren können, um die gestiegene Inflation auszugleichen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum normalen Arbeitslohn erfolgt.
- Steuerfreie Beihilfe: In Notfällen wie Krankheit oder Unfall können Unternehmen betroffenen Mitarbeitern eine Beihilfe von bis zu 600 € im Jahr steuerfrei zahlen. Die Beihilfe gilt beispielsweise auch für Mitarbeiter, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.
- Mobilität: Mitarbeiter können entlastet werden, wenn sich Unternehmen an deren Fahrtkosten beteiligen. Beim Jobticket für den ÖPNV übernehmen Betriebe entweder zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung oder im Rahmen der Barlohnumwandlung die Kosten des Tickets. Das Jobticket ist steuer- und abgabenfrei. Das neue 49-€-Ticket kann ebenfalls steuerlich als Jobticket begünstigt werden.
- Job-Rad und E-Bike: Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt ein Fahrrad oder E-Bike zur beruflichen sowie privaten Nutzung zur Verfügung, ist dies ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung von betriebseigenen E-Ladesäulen gestatten oder sich am Erwerb bzw. der Nutzung einer privaten E-Ladesäule finanziell beteiligen. Gewährte Zuschüsse werden arbeitgeberseitig pauschal mit 25 % versteuert.
- Kinderbetreuung: Ebenfalls keine Steuern und Sozialabgaben fallen an, wenn Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten für die Kinderbetreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes des Mitarbeiters zahlen oder diese Kosten vollständig übernehmen.
- Gutscheine: Mitarbeiter können steuer- und abgabenfrei Gutscheine für Waren und Dienstleistungen (z.B. Einkaufs- oder Tankgutscheine) bis zu einem Wert von maximal 50 € pro Monat erhalten.
- Weiterbildung: Auch Zuschüsse zu Weiterbildungen und Sprachkursen bleiben steuer- und abgabenfrei.
- Gesundheitsförderung: Kosten für Kurse zur Stärkung der mentalen und körperlichen Fitness der Mitarbeiter (z.B. Ernährungsberatung oder Raucherentwöhnung) können bis zu einem Betrag von 600 € pro Jahr steuer- und abgabenfrei übernommen werden.
- Alle Vorteile unter einem Dach mit dem MFA-Förderprogramm vom BVOU: Der Berufsverband unterstützt seine niedergelassenen Mitglieder dabei, den MFA die verdiente Wertschätzung zukommen zu lassen. Dafür wurde ein Paket mit attraktiven Angeboten geschnürt. Die Teilnahme ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für die BVOU Mitglieder kostenfrei, mit Ausnahme weiterführender Seminare und Kurse. Das Angebot besteht für MFA aus drei Säulen:
- MFA Benefits: Die MFAs Ihrer Praxis erhalten Zugriff auf ein eigenes Einkaufsportal mit vielen exklusiven Angeboten von bekannten und starken Marken
- MFA Akademie: Der BVOU hat besondere Fortbildungsangebote für die unverzichtbaren Allroundtalente in der Praxis zusammengestellt. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in den Angeboten stöbern und bieten so die Möglichkeit der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.
- MFA Community: In der MFA Community, einer digitalen Gemeinschaft exklusiv für medizinische fachangestellte von BVOU-Mitgliedern, können sich MFAs aus ganz Deutschland miteinander vernetzen und austauschen. Wir haben dafür einen eigenen Bereich in der O&U Events App eingerichtet.