Berlin – Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) hat erstmalig Zulassungen für Produkte und Dienste der Industrie zum bundesweiten Betrieb zugelassen. Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sind mehrere Produkte und Dienste notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder IT-Informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die TI anzuschließen.
Als erste haben das Zulassungsverfahren demnach erfolgreich der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector durchlaufen, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare, der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland und die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen. Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen wird in Kürze folgen.
„Wir freuen uns über das Engagement der Industrieunternehmen, die mit ihren Produkten vorangehend alle Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit erfüllt haben. Weitere Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen derzeit die Zulassungsverfahren“, sagte Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. „Auch andere Hersteller und Dienstleister sind dazu eingeladen, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen“.
Der zugelassene Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur (ein Internetanschluss ist notwendig). Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.
Die zugelassenen Komponenten sind für das Versichertenstammdaten-Management innerhalb der TI notwendig. Das Verfahren soll es Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten erlauben, in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind und ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser Online-Datenabgleich ist gesetzlich verpflichtend. Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des Versichertenstammdaten-Managements durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte allerdings auf den 31. Dezember 2018 verlängert.
Die Möglichkeiten der TI, aber auch die Unzulänglichkeiten des Zulassungsprozesses und die Herausforderungen für Investitionsentscheidungen in Praxen von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie waren Thema im Schwerpunkt des letzten „Infobrief“ des BVOU.
Quelle: Pressemitteilung der gematik