Berlin – Die Covid-19-Pandemie bedeutet für Arztpraxen weiterhin erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Nach Abstimmung mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern zu einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, haben die Kostenerstatter einer Verlängerung der sog. Hygieneziffer nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer wurde eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pandemie vereinbart.
Demnach können die Praxen bei jedem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zusätzlich 4,02 Euro abrechnen. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann.
Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident würdigt das Engagement der BVOU-Mitglieder: „Ich möchte mich bei den BVOU-Kollegen bedanken, u.a. Kollege Dr. Claudio Freimark aus Berlin, die sich für den Erhalt der Ziffer eingesetzt haben. Danke Euer Engagement in der Ärztekammer! Bitte lasst Euch dieses Engagement nicht durch die allfällige Kritik vermiesen – ohne Euren Einsatz ständen wir viel schlechter da.”
Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:
Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz
Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
BVOU-Schatzmeister: Neue Hygiene Pauschale beachten und Ziffer anlegen
Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) erinnert: „Die bisherige Pauschale 245a ist NICHT mehr gültig. Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Sie in Ihren EDV Systemen die Ziffer manuell anlegen (war in unserer Praxis auch so). Leider ist es so, dass der Wert der neue Hygienepauschale um ca. 1/3 niedriger liegt als die alte Ziffer – trotz steigender Corona Zahlen. Die Wertschätzung der ärztlichen Arbeit, auch bei Privatpatienten, wird auch hier mit Füßen getreten. Ich bin sicher, dass die Verantwortlichen der Ärztekammer nicht mehr erreichen konnten, anfänglich war der Hygienezuschlag bis 31.12.2021 limitiert. Ob und wann die neue GOÄ kommt steht ebenfalls in den Sternen. Wir werden Sie umgehend informieren wenn wir weitere Informationen haben.”
Quelle: SpiFa/BÄK/PKV/BVOU