Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät in den nächsten Monaten, inwiefern der häusliche Einsatz von motorbetriebenen Bewegungsschienen (CPM) nach Interventionen am Knie- und Schultergelenk eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte ist. Das hat er vor kurzem mitgeteilt. Sachverständige aus Ärzteschaft, Industrie und Selbsthilfe haben nun Gelegenheit, ihre Einschätzung zum Beratungsthema innerhalb eines Monats abzugeben.
Den Antrag auf Überprüfung hatte der GKV-Spitzenverband im Mai 2016 gestellt. Am 18. August beschloss der G-BA, das Überprüfungsverfahren einzuleiten. Nun läuft die Stellungnahme-Frist. Die Krankenkassen weisen in ihrem Antrag auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts hin: Dieses habe „in seiner Entscheidung vom 8.7.2015 … über die Aufnahme der CAM-Kniebewegungsschiene in das Hilfsmittelverzeichnis darauf hingewiesen, dass auch die den CMP-Bewegungsschienen zugrundeliegende Behandlungsmethode bisher nicht vom G-BA positiv anerkannt wurde.“ Der GKV-Spitzenverband forderte die Überprüfung und als Vergleichsintervention „die Versorgung mit Heilmitteln, insbesondere physio-, übungs- und ergotherapeutischer Ausrichtung“.