Berlin – Nach langen Verhandlungen haben sich die Unterhändler in SPD und Union für den Bereich Gesundheit und Pflege unter anderem auf folgende Details im Koalitionsvertrag geeinigt:
- Sowohl EBM wie GOÄ sollen reformiert werden. Es soll ein „modernes Vergütungssystem (geschaffen werden), das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet.“ Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge unterbreitet. Ob diese umgesetzt werden, wird danach entschieden.
- Die Mindestsprechstundenzeit für Vertragsärzte soll für die Versorgung von GKV-Versicherten von formal 20 auf 25 Wochenstunden erhöht werden.
- Ärzte in wirtschaftlichen schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen sollen regionale Honorarzuschläge erhalten. Dazu werden hausärztliche und sprechende Medizin besonders unterstützt.
- In Krankenhäusern sollen Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.
- Die Krankenhausvergütung soll auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Die Kosten der Pflege sollen unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden.
- Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztliche Vereinigungen sollen in gemeinsamer Finanzverantwortung die Notfallversorgung sicherstellen. Dazu sollen sie Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufbauen.
- Kassenärztliche Vereinigungen und Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge zu schließen.
- Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Vorschläge zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung unterbreiten.
- Disease-Management-Programme sollen gestärkt werden, unter anderem das DMP Rückenschmerz.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss soll schneller über neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren entscheiden.
- GKV-Beiträge sollen ab 1.1.2019 wieder paritätisch finanziert werden, ebenso der Zusatzbeitrag.
Zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen haben diese und andere Festlegungen kommentiert. Der Branchendienst „Observer Gesundheit“ hat eine umfassendere Einordnung der Festlegungen von SPD und Union vorgenommen. Darin kommt der gesundheitspolitische Publizist und Berater Dr. Robert Paquet zu dem Schluss, dass sich der „Punktestand“ zwischen SPD und Union in Bezug auf die Themen Gesundheit und Pflege nicht wesentlich geändert habe. Viele Forderungen der SPD fänden sich nicht in dem Vertrag, andere seien sehr ergebnisoffen, sprich: vage, formuliert.