Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein Gesundheitsheft für minderjährige Flüchtlinge herausgegeben, das den Überblick über medizinische Befunde erleichtern soll.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bietet ab sofort ein neues Gesundheitsheft. Sie möchte damit den Flüchtlingen, ihren Eltern oder Betreuern den Weg durch die Institutionen erleichtern und medizinische Befunde zusammenfassen. Das Heft soll Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinärzten beziehungsweise anderen Fachärzten als Dokumentationshilfe dienen und ist zusammen mit dem Impfausweis und der Versichertenkarte bei allen Arztbesuchen mitzubringen.
Das baden-württembergische Gesundheitsheft wurde von der Landesärztekammer auch allen Jugendämtern in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, da diese in der Regel den ersten Kontakt mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen haben. Den anderen minderjährigen Flüchtlingen sollte das Heft beim ärztlichen Erstkontakt ausgehändigt werden.
Das Gesundheitsheft kann von der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.ärztekammer-bw.de) heruntergeladen oder schriftlich angefordert werden (Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart).
Das „Gesundheitsheft Baden-Württemberg“ basiert auf dem „Bremer Gesundheitsheft“, das gemeinsam vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (Landesverband Bremen) und dem Gesundheitsamt Bremen herausgeben wurde. Der Ausschuss „Kinder und Jugendliche“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat das Heft überarbeitet und an die baden-württembergischen Verhältnisse angepasst.
Hintergrund
Minderjährige Flüchtlinge, die Schutz und Fürsorge in Deutschland suchen, bedürfen einer strukturierten Untersuchung zur Einschätzung ihres medizinischen und psychosozialen Hilfebedarfs. Bislang wird allen Flüchtlingen in den zentralen Aufnahmestellen seitens des Gesundheitsamtes eine Erstuntersuchung zuteil. Bei Bedarf wird eine weitere medizinische Diagnostik/Behandlung und die Vervollständigung des Impfschutzes (nach STIKO) veranlasst.
Hierzu wird für Kinder und Jugendliche immer auch die Vorstellung in einer Kinder- und Jugendarztpraxis empfohlen. Krankenhilfe wird gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz geleistet und umfasst, neben der ärztlichen Behandlung, auch die nach STIKO empfohlenen Schutzimpfungen und für Kinder und Jugendliche medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen.