Erfurt – Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer den Auftrag erteilt, die weit fortgeschrittenen Novellierungsarbeiten an der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fortzuführen. Der bisherige Entwurf mit den Leistungslegendierungen wird einer betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation unterzogen. Die Eingaben der Verbände und Fachgesellschaften, die in die Arbeiten eingebunden sind, werden berücksichtigt.
Zwar hatte die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Eröffnung des 121. Deutschen Ärztetags den Zuhörern keine Hoffnungen auf eine neue GOÄ in dieser Legislaturperiode gemacht. Doch der GOÄ-Verhandlungsführer aufseiten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, begründete den Vorschlag zum „Weiter“ so: Wenn man einen umfangreichen, weit ausgearbeiteten GOÄ-Vorschlag präsentieren könne, erschwere man es der Politik zumindest, eine Novellierung weiter abzulehnen. Parallel zur Weiterarbeit forderten die Delegierten per Vorstandsüberweisung eines Beschlusses die BÄK-Führung zudem auf, eine „zeitnahe und deutliche“ Erhöhung der bisherigen GOÄ zu prüfen.
Keine Zusammenführung von GOÄ und EBM
Eine Zusammenführung von GOÄ und EBM wurde abgelehnt. Bekanntlich sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Bundesregierung eine Kommission zum Thema Gebührenordnungen einsetzen wird. Sie soll den Reformbedarf bei EBM und GOÄ prüfen und Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem machen. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden“, heißt es aber auch im Koalitionsvertrag.
Reinhardt hatte in Erfurt berichtet, dass die Leistungslegendierung abgeschlossen sei; es gebe 5.589, davon 4.196 Hauptleistungen und 1.393 Zuschläge. Von Januar bis Mai 2017 sei ein „Expertentool“ an Fachgesellschaften und Berufsverbände verschickt worden, seit Mai 2017 laufe die Erarbeitung einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der Leistungen.
Rudolf Henke: Man muss die Länder überzeugen
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, hatte auf die schwierige machtpolitische Lage rund um die GOÄ hingewiesen. Man brauche für eine GOÄ-Novellierung nicht nur eine geänderte Willensbildung an der Spitze des BMG, sagte er, sondern auch im Kabinett und im Bundesrat: „Es gehört zur Strategie, wie wir die Länder überzeugen. Sonst holt sich Spahn doch nur eine blutige Nase im Bundesrat.“