Hamburg – Der Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hamburg hat mehrere Einwände gegen den bisherigen Kurs der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgegriffen. „Der Ärztetag hat der Bundesärztekammer Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegeben. Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“
Mit diesen Worten hat Dr. Klaus Reinhardt vergangene Woche die Diskussion und Abstimmung in Hamburg zusammengefasst. Der Vorsitzende des Gebührenordnungausschusses der BÄK kündigte an, die Arbeiten nun konsequent fortsetzen zu wollen. In dieser Legislaturperiode sei aber nicht mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen.
Keine Honorarsteuerung durch eine neue GOÄ
Die Verhandlungsbeauftragten müssten unter Einbeziehung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen erstellen, hatte Reinhardt in seinem Bericht betont, so das „Deutsche Ärzteblatt“. Der modifizierte Leitantrag zur GOÄ-Novelle sieht unter anderem vor, dass die neue GOÄ zwar betriebswirtschaftlich kalkuliert wird, aber nicht zu einem „Honorarsteuerungssystem“ umfunktioniert wird. Zusatzaufwand muss angemessen geltend gemacht werden können.
Auch für die umstrittene „Gemeinsame Kommission“ (GeKo) hat der DÄT Vorgaben gemacht. Dieses neue Gremium soll aber installiert werden. Kritiker hatten wiederholt die Sorge vorgetragen, die GeKo werde nicht nur Vorschläge zur Weiterentwicklung der GOÄ unterbreiten, sondern bindende Vorgaben formulieren. In der Kommission sollen vier Vertreter der BÄK, zwei der Privaten Krankenversicherung (PKV) und zwei der Beihilfe sitzen. Im Konfliktfall muss das Bundesgesundheitsministerium über Vorschläge entscheiden.
Spifa: 12-Punkte-Plan erfolgreich durchgesetzt
Die neue Linie wertet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) als einen Erfolg seiner Forderungen nach mehr Transparenz und Mitwirkung der Berufsverbände. Daran habe man gezielt gearbeitet, heißt es in einem Schreiben, und zwar gemeinsam mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände und dem Deutschen Hausärzteverband. So hätten Spifa und Allianz nach dem Scheitern der Reform im Frühjahr einen 12-Punkte-Plan zur weiteren Reformarbeit erstellt und entsprechende Anträge für den DÄT vorbereitet. „Bis auf den Antrag zur Anpassung der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der bisherigen GOÄ sowie der Bundesärzteordnung wurden alle Anträge positiv beschieden“, heißt es in dem Schreiben.
„Ärzte Zeitung“: Votum ist „reinigendes Gewitter“
Die Entscheidung der Delegierten sei „wie ein reinigendes Gewitter“, kommentierte die „Ärzte Zeitung“ das Votum. „Die Fundamentalopposition gegen die Änderung der Bundesärzteordnung und den Paragrafenteil der GOÄ mit der wesentlichen Neuerung, eine Gemeinsame Kommission (GeKo) von Ärzten, PKV und Beihilfe zu installieren, ist in der eindeutigen Minderheit – die große Mehrheit der Ärztetagsdelegierten befürwortet diesen wesentlichen Reformschritt.“
Gescheitert war ein Abwahlantrag gegen BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. Mit 148 zu 85 Stimmen wurde nach Angaben des Branchendienstes „Observer“ beschlossen, ihn nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Versagen Montgomerys bei der bisherigen GOÄ-Reform. Sabine Rieser
Weitere Informationen zur GOÄ-Novellierung:
Top-400-Liste, Sonder-Ärztetag, Rücktritt: Was passierte wann?
Die Kritik an der neuen GOÄ – Anpassungen in Hamburg