Die Reform der GOÄ ist eine der Weichenstellungen in der medizinischen Versorgung. Privatmedizin finanziert einen Großteil der Innovation in der ambulanten Versorgung und trägt zur Subventionierung der Praxis bei weitgehend unterfinanzierten Kassenleistungen bei. Nicht gewollt, aber durch die Finanzmisere in der GKV nicht zu umgehen, sichert die privatärztliche Tätigkeit in Praxen auch die kassenärztliche Leistungsfähigkeit mit ab.
„Es geht bei der GOÄ-Reform um viel und daher ist die Forderung nach einer transparenten Diskussion berechtigt“, erklärt Prof. Heller, BVOU-Vizepräsident.
Diese GOÄ-Reform ist eben nicht nur eine, bei der es nach Jahrzehnten des Stillstandes um eine bessere Leistungsbewertung geht. Sie trägt zusätzlich auch die Züge einer Strukturreform. Das zeigt sich bereits daran, daß Privatkassen und Beihilfen nicht nur während der Verhandlung der Preise am Tisch sitzen, sondern bereits im Vorfeld die Reform der Abrechnungssystematik massiv beeinflussen.
Prof. Heller erachtet vor allem die zeitbezogenen Gebührenpositionen, welche die neue GOÄ enthalten soll, als schwierig. Hierbei kommt anstelle des Zielleistungs-, ein Zeitleistungsprinzip zur Anwendung und es wird dementsprechend versucht, anhand der OP-Zeiten Preise zu generieren. „Es ist natürlich sehr individuell, wie man diese Zeiten angibt und woran man sie bemisst. All das in den verschiedenen Bereichen abzugleichen, halte ich für extrem schwierig, insbesondere dann, wenn man nicht alle Kapitel einmal zusammen auf den Tisch legt.“
Die intransparente Informationspolitik zieht sie wie ein roter Faden durch die GOÄ-Reform. Hinzu kommt die chronische personelle Unterbesetzung der Bundesärztekammer als Verhandlungsführerin auf ärztlicher Seite. „Zwar wird man als Vertreter der Orthopädie und Unfallchirurgie in Teilen in den Reformprozess einbezogen und trägt seinen Teil dazu bei, allerdings weiß man nicht, was andere tun“, bemängelt Heller die aktuelle Situation.
Der BVOU ist in die für Orthopäden und Unfallchirurgen wichtigen Leistungsbereiche der GOÄ-Reform eingebunden. „Dies heißt allerdings nicht, dass unsere Vorschläge in Gänze umgesetzt werden“, berichtet Heller. „Wie das Paket am Ende aussieht, wissen wir heute nicht.“
Die Forderung nach mehr Transparenz wurde kürzlich ergänzt um die Frage nach der Legitimation der Bundesärztekammer sowie den möglicherweise bestehenden Interessenkonflikten einzelner Verhandlungsführer. Dies wird nun ein Sonderärztetag klären, der Anfang 2016 stattfinden soll.
Dabei betont der BVOU, dass die jetzige Situation nicht allein der heutigen BÄK-Führung anzulasten ist. „Die alte GOÄ ist deshalb alt, weil keine frühere BÄK-Präsidentschaft dieses heiße Eisen angefasst hat. Jetzt sind die Probleme umso größer“, betont Prof. Heller. Deshalb hat Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery die GOÄ zu Beginn seiner Amtszeit zur Chefsache gemacht und den Stein ins Rollen gebracht. Dies ist trotz aller Kritik am aktuellen Stand der Reform und am Verfahren ein wichtiger Verdienst und ein Schritt in die richtige Richtung.
Der BVOU wird auch zukünftig die Interessen der Orthopäden und Unfallchirurgen in der GOÄ-Reform aktiv vertreten und sich im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aktiv und fordernd einbringen.
Wir hoffen, dass die Initiative der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer, mehr Transparenz und Mitwirkung herzustellen, Früchte trägt. Der geplante Sonderärztetag am 23.01.2016 sollte die neue GOÄ voran bringen und nicht weiter verzögern.
„Ein freier Beruf braucht eine angemessene Gebührenordnung und keiner weiß, wie die politischen Entscheidungsträger nach der Bundestagswahl 2017 heissen“, gibt BVOU-Präsident Flechtenmacher zu bedenken.