Berlin – Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober erhöht. Grund ist der Mehraufwand durch zusätzliche Verordnungen podologischer Therapien infolge der Indikationsausweitung.
Ärzte können auch für Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms eine medizinische Fußpflege verordnen. Zuvor war dies nur beim diabetischen Fußsyndrom möglich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dafür die Heilmittel-Richtlinie angepasst und in den Heilmittelkatalog die beiden neuen Diagnosegruppen aufgenommen.
Mit der Indikationsausweitung verordnen auch Rheumatologen öfter podologische Maßnahmen. Der Bewertungsausschuss hat deshalb die Grundpauschalen dieser Fachgruppe um zwei Punkte erhöht: Die Gebührenordnungsposition (GOP) 13691 ist ab Oktober mit 248 Punkten bewertet, die GOP 13692 mit 246 Punkten.
Bei anderen Fachgruppen ist die Verordnung podologischer Therapien sehr selten und in den Grund- beziehungsweise Versichertenpauschalen enthalten.
Quelle: KBV