Recht zu haben, bedeutet leider nicht immer Recht zu bekommen. In Anbetracht einer zunehmend hohen Anzahl von Zivilverfahren sowie stetig steigenden Anwalts- und Gerichtsgebühren ist eine Rechtsschutz-Absicherung äußerst sinnvoll. Der BVOU weiß darum und lässt Sie nicht allein.
Der BVOU-Gruppenvertrag
Über den BVOU genießen Sie bereits automatisch – kraft Mitgliedschaft – eine Rechtsschutz-Absicherung in Bezug auf bestimmte berufsbezogene Risiken, und zwar im Rahmen einer Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung. Versicherungsschutz besteht insofern für alle Verbandsmitglieder (einschließlich Studierende/Famulanten).
Der Gruppenvertrag – Ein Überblick über die wichtigsten Leistungsarten
Strafrechtsschutz
Diese Leistungsart gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BVOU Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird. Die BVOU-Mitglieder beauftragen ihren Rechtsanwalt selbst. Der BVOU benennt seinen Mitgliedern auf Anfrage allerdings auch gerne einen erfahrenen Rechtsbeistand, der spezielle Kenntnisse im Arzt-Strafrecht hat.
Arbeits- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz:
Hiermit wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der berufstätigen Mitglieder in Prozessen angestellter Ärztinnen und Ärzte vor den Arbeitsgerichten oder verbeamteter Ärztinnen und Ärzte vor den Verwaltungsgerichten wegen arbeits- bzw. dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger abgesichert (z. B. des angestellten Arztes wegen Vertragskündigung oder der verbeamteten Ärztin wegen Abgrenzungen der Dienstaufgaben)
Sozialgerichts-Rechtsschutz für Musterprozesse
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Prozessen vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z. B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung). Voraussetzung ist hierbei, dass der BVOU das Verfahren als Musterprozess zur Klärung grundsätzlicher Fragen unterstützt.
Rechtsschutz bei Beleg-/Konsiliararzt- & Honorararzt-Verträgen
Ferner gilt die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Beleg-, Konsiliararzt- und Honorararzt-Verträgen vor den ordentlichen Gerichten als versichert.
Ihr individueller Rechtsschutzbedarf kann jedoch über die Leistungen der Gruppen-Rechtsschutzversicherung hinausgehen.
Der BVOU bietet Ihnen daher über seinen Kooperationspartner, Funk Hospital-Versicherungsmakler, weitere Sonderleistungen und -konditionen an. Sie sind eine optimale Ergänzung zu den Leistungen des Gruppenvertrages und können von allen BVOU-Mitgliedern individuell abgeschlossen werden.
Die Anschluss-Rechtschutzversicherung (ARV)
Die Anschluss-Rechtsschutzversicherung knüpft mit weiteren Leistungen „nahtlos“ an diejenigen Leistungen des Gruppen-Rechtsschutzvertrages an. Sie ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Absicherung Ihrer beruflichen und privaten Risiken. Sie gilt für Niedergelassene/Freiberufler, angestellte Ärztinnen und Ärzte und Ruheständler. Überschneidungen oder Doppelabsicherungen sind dabei ausgeschlossen.
Die ARV – Ein Überblick über die wichtigsten Leistungsarten
Für in Praxen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:
- Arbeitgeber-Rechtsschutz: Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeitenden entlassen. Diese Person ist damit nicht einverstanden und erhebt Klage.
- Sozial-Rechtsschutz (außerhalb von Musterprozessen, weil bereits vom Gruppenvertrag erfasst – s.o.): Nach Überprüfung der Abrechnungen Ihrer Praxis durch die kassenärztliche Vereinigung wird Ihnen ein Bescheid zugestellt. Darin werden zum einen Umwandlungen von Rechnungspositionen wegen fachfremder Leistungen vorgenommen und zum anderen werden Rechnungspositionen wegen fehlender Genehmigungen gestrichen. Sie legen Widerspruch ein; dieser hat keine Aussicht auf Erfolg, so dass ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht notwendig wird.
- Vertrags-Rechtsschutz (ab gerichtlicher Geltendmachung):
Streitigkeiten aus Rechnungen an Patienten: Ein Patient/eine Patientin zahlt das Ihnen zustehende Honorar nicht. Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung Ihrerseits wird die Rechnung nicht beglichen. Ein gerichtliches Mahnverfahren wird notwendig.
- Gewerberaum-Rechtsschutz vor Gerichten: Ihre Praxis wird mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
- Regress-Rechtsschutz (außergerichtlich bis 500 EUR Anwalts-Stundenhonorar): z. B. wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnungen und Behandlungen Ihrerseits.
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte:
- Arbeitsrechtsschutz – außergerichtlich: Streitigkeiten am Arbeitsplatz: z. B. wegen Diskriminierungen
- „Niederlassungsklausel“, d. h. Mitversicherung von Streitigkeiten aufgrund von Rechtsgeschäften, die in Vorbereitung der Niederlassung als Arzt/Ärztin getätigt werden, sofern die Niederlassung in den nächsten zwei Jahren tatsächlich erfolgt.
- Vertrags-Rechtsschutz vor Gerichten: Für die gerichtliche Geltendmachung von Liquidationen, die aus freiberuflicher Nebentätigkeit resultieren. (bis 100.000 € Einnahmen)
- Wettbewerbs-Rechtsschutz (ohne Urheberrecht) – : Sie sind an einer Klinik angestellt. Nach einiger Zeit beschließen Sie, sich in eigener Praxis niederzulassen. Hierdurch, oder auch durch die Verwendung von Patientendaten aus der Klinik, könnte ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot entstehen.