Berlin – Krankenhäuser gehören zu den Kritischen Infrastrukturen und sind Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Die Gesellschaft verlässt sich auf ihr Funktionieren – in der Alltagsversorgung und bei der Bewältigung besonderer Schadensereignisse. Doch auch Krankenhäuser sind verletzliche Systeme und reagieren empfindlich auf Überlastung und Störungen. Dabei kann sowohl die Funktionalität als auch die Kapazität beeinträchtigt sein. Die COVID-19-Pandemie zeigt eindrücklich, wie Krankenhäuser als Folge entsprechender Szenarien personell, materiell und organisatorisch an ihre Grenzen geraten können.
Strukturen, Prozesse und Funktionen
Mit dem Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (Handbuch KAEP) gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) allen Krankenhäusern in Deutschland eine ausführliche und fundierte Hilfe an die Hand, um sich individuell auf größere Notfälle vorzubereiten. Denn um auch in Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Ein individuell erarbeiteter Krankenhausalarm- und -einsatzplan beschreibt, wie die Strukturen, Prozesse und Funktionen innerhalb der Klinik anzupassen sind, wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall, zu einem Massenanfall von Verletzten, einem Cyberangriff oder wie jetzt zu einer Pandemie kommt. Die Krankenhausalarm- und –einsatzplanung liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die Länder haben dementsprechend auch rechtliche Vorgaben für den klinischen Bereich erlassen, allerdings mit zum Teil unterschiedlichen Inhalten und von nicht einheitlicher fachlicher Tiefe. Es gibt folglich in deutschen Krankenhausplänen eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe, Strukturen und Verfahrensweisen. Das BBK, die für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall zuständige Bundesbehörde, ist für seine Zivilschutzplanungen auf einen bundesweit einheitlichen KAEP-Basisschutz der Krankenhäuser angewiesen. Denn nur, wenn die klinische Versorgung in Friedenszeiten funktioniert, kann sie auch in einem hoffentlich nie eintretenden Verteidigungsfall Bestand haben. Genau das soll dieses Handbuch erreichen!
Handlungsempfehlung für Krankenhäuser
Das Handbuch ist als Handlungsempfehlung zu verstehen, die Krankenhäuser bei der Erstellung eines eigenen Krankenhausalarm- und –einsatzplans unterstützen soll. Das BBK möchte damit einen Beitrag leisten, um zukünftig durch eine möglichst einheitliche Krankenhausalarmplanung im Schadensfall sowohl reibungslose Abläufe innerhalb der Krankenhäuser, als auch in der Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Das Werk wurde gemeinsam mit KAEP-Experten aus medizinischen Fachgesellschaften (z. B. DAKEP, DGU), aus einigen Bundesländern (Hamburg, Berlin, Hessen, Bayern, Niedersachsen) und zahlreichen Krankenhauspraktikern erstellt. Es gibt somit den aktuellen Wissensstand wieder. Bereits im April 2020 hatte das BBK anlässlich der ersten COVID-19-Welle maßgebliche Teile des Handbuchs vorab veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Das rund 180 Seiten starke Handbuch, das voraussichtlich ab Februar 2021 über die Fachinformationsstelle des BBK auch als Papierversion bestellt werden kann, kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Eine zentrale Grafik des Handbuchs, die der Druckversion des Handbuchs als herausnehmbares DIN A3-Blatt beiliegt, steht auch hier zusätzlich nochmals in höherer Auflösung zum Download bereit. Zum Download steht seit April 2020 ebenfalls bereit eine Checkliste „Pandemie“ für Krankenhäuser, erarbeitet von Detlef Cwojdzinski und drei weiteren KAEP-Fachleuten aus Berlin und Köthen. Diese Checkliste ist ein lebendes Dokument. Nutzende sind ausdrücklich aufgefordert, sich über mail@abc-krankenhaus.de an der Fortschreibung zu beteiligen. Sollten Sie Rückfragen zum Handbuch haben, wenden Sie sich per E-Mail an kaep@bbk.bund.de.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe