Frankfurt/Main – Auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages bietet die Landesärztekammer Hessen in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen beziehungsweise deren rechtliche Vertreter können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.
In der gemeinsamen Geschäftsordnung (Stand Juni 2017) sowie in einer ausführlichen Information „Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge” (Stand Juni 2017) informiert die Clearingstelle über ihr Angebot. Schwerpunkt der Prüfung ist demzufolge die Vorteilsprüfung, also die Beantwortung der „Frage, ob der Abschluss eines Kooperationsvertrages allein zu dem Zweck erfolgt, dass eine Vertragspartei sich einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Mit Vorteil ist jeder materielle und immaterielle Vorteil gemeint.“
Dies könnten, erinnert die Kammer, „zum Beispiel bereits der Abschluss eines nicht angemessenen vergüteten Vertrages, Kongresseinladungen oder die Übernahme von Fortbildungskosten sein“. Die Clearingstelle erarbeitet Stellungnahmen insbesondere zu Kooperationen zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern, zwischen Praxisnetzen und Krankenhäusern und im Rahmen von Honorararztverträgen und Arbeitsverträgen. Die Auskunft am Ende ist jedoch nach Angaben der drei Vertragspartner des Clearingstellen-Vertrags rechtlich nicht verbindlich.