Berlin – Am 21. August gab es nach routinemäßigen Honorarverhandlungen für das Jahr 2019 zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband einen Beschluss im Erweiterten Bewertungsausschuss. Der Orientierungswert, also der „Preis“ für die EBM-Leistung, steigt demnach um rund 1,6 Prozent (etwa 550 Millionen Euro). Die Morbiditätsentwicklung wird mit rund 0,3 Prozent berücksichtigt (etwa 70 Millionen Euro). Man komme somit auf eine Honorarsteigerung von knapp zwei Prozent, bestätigte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.
„Durch den erwarteten Mengenanstieg bei den Einzelleistungen rechnen wir noch einmal mit rund 400 Millionen Euro Honoraranstieg“, erklärte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. „Darüber hinaus werden die Arzthonorare im kommenden Jahr vermutlich noch stärker steigen, denn die Politik hat im Rahmen der laufenden Gesetzgebung weitere Honorarerhöhungen angekündigt.“
Gassen wies darauf hin, dass die KBV unter anderem höhere Kosten aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie von Hygienevorgaben geltend gemacht habe. Im Grundsatz seien Honorarerhöhungen infolge der DSGVO-Kosten bereits beschlossen. Für die Festlegung der Höhe müsse das Institut des Bewertungsausschusses noch genauere Daten liefern.
Auch wenn der BVOU-Präsident die Anstrengungen der KBV und insbesondere des Kollegen Gassen sehr schätze, sei er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, so Dr. Johannes Flechtenmacher. „Ungefähr im Jahr 2002 kam erstmals der Begriff ‚Orientierungspunktwert‘ auf: 10 Pfennig oder 5,11 Cent sollte der Wert nicht unterschreiten, mit dem die EBM-Punkte multipliziert werden sollten, um auf ein betriebswirtschaftlich akzeptables Ergebnis zu kommen“, erklärt Flechtenmacher. „Ich kann mich gut erinnern, wie der damalige KBV-Chef Dr. Köhler mit der Nachricht über einen neuen EBM und einen Punktwert von 5,11 Cent durch die Lande zog. Das Ergebnis kennen wir alle, insbesondere im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie. Ich glaube, niemand wird jetzt diese kleine aber wichtige Erhöhung, welche die gestiegenen Kosten im Praxisbereich – zum Beispiel Personalkosten – kaum decken kann, als großen Erfolg werten. Der große Fehler liegt allerdings in der Vergangenheit.“ Auch die jetzt geplante Reform oder besser Weiterentwicklung des EBM werde diesen Fehler für das Fach O und U nur lindern, aber nicht ausmerzen können.
Weitere Informationen zum Thema Honorar bietet auch der nächste Infobrief. Die Ausgabe 3/2018, die Ende September erscheint, berichtet unter anderem über den jüngsten Honorarbericht der KBV und die Honorarentwicklung in der Orthopädie.
Quellen: KBV, GKV-Spitzenverband