Am 9. November, welch ein geschichtsträchtiges Datum, hat die Vertreterversammlung der KV Niedersachsen beschlossen, beide als Gruppen (Chirurgie und Orthopädie) zu einer gemeinsamen Arztgruppe, über einen Zeitraum von drei Jahren, zusammen zu führen.
Hintergrund der Maßnahme ist die seit Jahren bestehende zunehmende Dysbalance zwischen beiden Arztgruppen. Durch die Verschmelzung der Unfallchirurgie mit der Orthopädie fallen fast alle Kolleginnen und Kollegen, die für die kassenärztliche Tätigkeit zugelassen werden, in die Gruppen der Orthopäden. Dadurch wächst die Anzahl der Orthopäden und Unfallchirurgen deutlich an, während die Zahl der Chirurgen im gleichen Maße sinkt. Die Töpfe blieben bislang aber gleich groß, so dass es zu einer ungleichen Verteilung der Honorare gekommen ist. Unterm Strich haben die Chirurgen deutlich profitiert, die Orthopäden mussten sich die Einnahmen mit immer mehr Köpfen teilen.
Über Jahre hatte man gehofft, dass es zu einer Lösung auf Bundesebene kommt, dies ist aber aus verschiedenen Gründen, insbesondere durch die Zulassung der Allgemeinchirurgen gescheitert. Die Gründe sind vielschichtig, konnten aber offensichtlich in Berlin nicht gelöst werden, so dass sie jetzt eine Initiative auf Landesebene ergriffen wurde.
Beginnend mit dem ersten 1. Quartal 2025 wird je genannter Arztgruppe die Differenz im Vorjahresquartal zwischen der mit der gemeinsamen RLV/QZV Vergütungsquote bewerteten RLV/QZV Leistungsanforderung und dem RLV/QZV Honorar für die jeweilige Arzt Gruppe gebildet. Hierdurch ergibt sich somit jeweils die Differenz zwischen dem RLV/QZV Honorar und dem hypothetischen RLV/QZV Honorar, welches sich für die jeweilige Arztgruppe nach der Zusammenlegung ergebe. Anschließend wird diese mit einem Prozentsatz von 33,3 % multipliziert und von dem jeweiligen arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen in Form eines Vorwegabzuges abgezogen beziehungsweise hinzugesetzt. Der Prozentsatz wird bis zum Kalenderjahr 2027 angehoben so dass er für 2026 50 % und für 2027 100 % beträgt.
Bis einschließlich des Kalenderjahres 2027 bleiben beide Arztgruppen in Anlage 2 erhalten. Ab dem 1. Quartal 2028 erfolgt die Zusammenführung zu einer gemeinsamen Arztgruppe.
Die Verhandlungen haben insgesamt fünf Jahre gedauert. Es ist am Ende sicherlich als Erfolg zu werden, dass dieser Kompromiss zustande gekommen ist, der die zunehmende Verschlechterung der Honorarsituation der Orthopäden beendet hat, und zu einer Angleichung und leistungsgerechten Verteilung der Honorare führen wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz besonders bei Helmut Weinhart bedanken, der ein ähnliches Modell in Bayern bereits verwirklicht hat, und mir bei den Verhandlungen in Niedersachsen persönlich sehr geholfen hat.
Dr. Wolfgang Böker