Berlin – Eine ganze Stunde nahm sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 27. November Zeit für ein Arbeitstreffen mit dem BVOU zum Thema Hybrid DRG / Ambulantisierung. Anlass war der Paragraph 115f, der zum 1. Januar 24 in Kraft treten soll. Seit zwei Jahren hat eine Arbeitsgruppe des BVOU dazu die Daten aus der stationären und ambulanten Versorgung erhoben und Vergütungsmodelle durchgerechnet. Auch liegt eine entsprechende Stellungnahme des BVOU zum Referentenentwurf vor.
In einer sehr konstruktiven und detailreichen Diskussion wurde im kleinen Kreis diskutiert. „Anhand unserer Daten konnten wir auf Basis des vorliegenden Referentenentwurfes konkrete Berechnungen und Simulationen durchführen und Änderungsvorschläge einbringen. Ich habe es als sehr wertschätzend erlebt, dass diese fachlichen Einwendungen berücksichtigt wurden“ , lobt Lembeck die sachliche Atmosphäre und die Auseinandersetzung mit dem Minister im Detail.
Das entsprechende Gesetz soll schon zum 01.01.2024 in Kraft treten, die nächsten Erweiterungen schon am 01.04.2024.
„Das halte ich für einen sehr ambitionierten Zeitplan. Mir wäre bei eine Verschiebung und detaillierte Umarbeitung lieber, um einen stolperfreien Start zu ermöglichen – ich hielte dies für keine Schande, sondern für sachgerecht – angesichts eines derartig komplexen Themas. Hier lauern die Fallstricke im Detail.“ so Lembeck. „Auf der anderen Seite wäre ein möglichst stolperfreier Start für Kliniken und Vertragsärzte von großer Bedeutung, da der 115f quasi die Blaupause für eine weitergehende umfassende Ambulantisierung darstellt. Wenn man es richtig macht, kann man Ambulantisierung so kalkulierbar und langfristig planbar gestalten.“
Es wurde vereinbart, dass BVOU und BMG hierzu weiter im Dialog bleiben.