Ab sofort müssen Kliniken jedem Betroffenen nach der Operation einen Implantat-Pass aushändigen. Das besagt eine Gesetzesänderung für Implantate. Sie ist seit dem 1. Oktober in Kraft getreten. Der verpflichtende Implantat-Pass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation Details des implantierten Medizinprodukts wie etwa den genauen Typ und die Seriennummer.
Das betrifft Knie- oder Hüftendoprothesen, aber auch Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. “Neu ist etwa, dass die Kliniken verpflichtet sind, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln”, erklärt Dr. Holger Haas, Chefarzt am Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn im Vorfeld des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. So können bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur schneller als bisher allein anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig gemacht werden.
http://umwelt-panorama.de/news.php?newsid=310901