Berlin – Beim Infektionsschutz und dem korrekten Umgang mit Medizinprodukten sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sowie Richtlinien und Empfehlungen zu beachten, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Um Niedergelassene zu unterstützen, stellt sie gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein umfangreiches Portfolio an Mustervorlagen und Checklisten bereit.
„Hygiene ist in der medizinischen Versorgung das A und O“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vergangene Woche in Berlin. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen sehr viel, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Beim Kampf gegen Keime und Infektionen unterstützen wir sie mit einem erweiterten Serviceangebot mit kompakten und übersichtlichen Informationen.“
Das Spektrum reicht vom Musterdokument für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Praxis über Ablaufbeschreibungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder zur Wundversorgung bis hin zu Checklisten, mit denen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen überprüft werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei fachübergreifend Maßnahmen zur Basishygiene.
Die Materialien sind gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV entwickelt worden. Das Zentrum hat gerade eine detaillierte Mustervorlage herausgegeben, mit der ein Hygieneplan für die Arztpraxis erstellt werden kann. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz.
Die Servicedokumente können auf der Themenseite „Hygiene“ der KBV heruntergeladen werden. Neben einer Fülle an Materialien und wichtigen Links zum Thema Hygiene bietet die KBV dort auch Informationen speziell zum Thema Wundinfektionen nach Operationen. Dieser Anfang des Jahres gestartete Service richte sich an alle operativ tätigen Ärzte, die in das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen einbezogen sind, so die KBV.
Quelle: Pressemitteilung KBV