Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die nach wie vor unzureichende Impfquote bei Erst- und Boosterimpfungen stellt in Deutschland das Problem dar. Wir helfen, indem wir bei der Impfkampagne mitmachen.
Mein Dank gilt allen, die unserem Aufruf gefolgt sind – exemplarisch darf ich hier den Praxen unserer Mandatsträger Dr. Adrianus den Hertog, Dr. Anna-Katharina Doepfer, Dr. Volker Frantzen und Dr. Johannes Flechtenmacher danken.
Leider scheint die Politik sich vorgenommen zu haben, uns dabei eher zu behindern. Die Kontingentierung von Jens Spahn bei Biontech-/Pfizer-Impfdosen war ein handwerklicher Fehler – das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition der nächste.
Neues Infektionsschutzgesetz
In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab heute einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das Anfang Ende November veröffentlicht wurde. Patienten sind davon ausgenommen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b Absatz 2) kann der tägliche Antigentest eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich.
Derzeit werden für das Praxispersonal nach der Coronavirus-Testverordnung nur die Kosten für zehn Antigentests pro Person im Monat übernommen. Eine Kostenübernahme der PCR-Tests für diese Testanlässe ist aktuell ausgeschlossen.
Hinweis zur Dokumentation und Meldepflicht
Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz). Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fest.
Forderung an die Politik
- Hört auf, uns noch zusätzlich in unserem täglichem Corona-Abwehrkampf zu behindern.
- Stellt ausreichend Tests umgehend kostenfrei für die Praxen zur
Verfügung, denn inflationäre Preise und Ausverkauf von Tests sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben doch absehbar! - Bei schon geboosterten Ärzten und MFAs macht eine Testpflicht keinen Sinn!
- Und endlich: Der erheblich erhöhte Hygiene- und Dokumentationsaufwand für unsere MFAs muss honoriert werden, denn seit 22 Monaten laufen die Praxisteams am Limit und haben außer Applaus auf dem Balkon weiter nichts erhalten.
Ich erwarte volle Unterstützung für unsere Praxen! Die Fehler im Gesetz müssen umgehend behoben werden! Ansonsten werden die ersten Praxen wegen Test- oder Personalmangels vom Netz gehen!
Nie waren wir wertvoller als zuvor!
Der BVOU wird über seine Kontakte weiter alles versuchen, dass die Fehler im Gesetz zurückgenommen werden. Erste Signale gibt es dazu: In Hamburg wird die Pflicht zunächst mal ausgesetzt – aus anderen Ländern höre ich ähnliche Signale. Entscheidend sind die Änderungen aus Berlin.
Für den notwendigen berufspolitischen Druck sind wir zuständig…
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Dr. Burkhard Lembeck
BVOU-Präsident