Der Infobrief 4/2021 hat das Schwerpunktthema „Gutachten und Berufskrankheiten“.
Gerade in Orthopädie und Unfallchirurgie tangiert dieses Thema eine jede Kollegin, einen jeden Kollegen. Zwar sind die wenigsten aus dem Verband damit hauptberuflich beschäftigt, aber die Anfragen von privaten Unfallversicherungen, von Berufsgenossenschaften, aber auch von Landratsämtern usw. sind fester (und manchmal lästiger) Bestandteil des Alltags. Grund genug, sich damit zu beschäftigen, um diesen Teil des Berufes souverän und effizient zu meistern.
Dieser Infobrief soll Ihnen dabei helfen, indem er auf häufige Stolperfallen hinweist: So werden die Unterschiede zwischen den grundlegenden Rechtsgebieten, die es zu unterscheiden gilt, dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Berufskrankheiten – ein Thema, das oft nur am Rande dargestellt wird – für viele Arbeitnehmer aber ein Anlass zu häufiger Sorge und Kontaktaufnahme ist.
Ein aktuelles Thema sind sicher auch die Folgen der COVID Erkrankung und inwieweit sie als Berufskrankheit anerkannt werden kann.
Der Wechsel vom empathischen Therapeuten hin zum neutralen Gutachter stellt die meisten von uns sicher vor Schwierigkeiten – wir hoffen, der vorliegende Infobrief kann dabei ganz praktisch helfen.