Berlin, 18.11.2015 – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. begrüßt die Kritik der Vorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, dass bei der Zusammensetzung des Innovationsausschusses nach § 92b SGB V die selektivvertragliche Kompetenz fehlt.
Die Zusammensetzung des Gremiums hat zur Folge, dass die Entscheidungen über Selektivverträge vollständig in der Hand von Kollektivvertragspartnern liegen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars F. Lindemann. „Es ist aus unserer Sicht deshalb zwingend erforderlich, die Zusammensetzung des Gremiums erneut zu diskutieren.“
Im Gesetz ist die Besetzung des zehnköpfigen Innovationsausschusses mit je drei Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, zwei Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums sowie einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
„Diese Zusammensetzung macht deutlich, dass zumindest in der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Innovationsausschusses festgelegt werden sollte, dass und wie Kompetenz aus dem selektivvertraglichen Bereich abgebildet werden soll“, so Lindemann weiter.
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