Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) positioniert sich mit einem eigenen Konzept für eine sektorenübergreifenden Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär.
Am zurückliegenden Wochenende hat die SpiFa-Mitgliederversammlung ein Konzept für intersektorale ärztliche Leistungen einstimmig verabschiedet.
Hintergrund sind die Arbeiten und ersten Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Die Grenze ambulant-stationär muss abgebaut werden. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird. Dem muss die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen“, erläuterte Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des SpiFa.
Im Sozialgesetzbuch V geht es dabei um die §§ 115 bis 121, angefangen vom ambulanten Operieren über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bis hin zur belegärztlichen Versorgung.
Der SpiFa macht deshalb einen Gesetzesvorschlag, der alle seitherigen Regelungen in einem § 115 neu zusammenfasst. Bei den so definierten intersektoralen ärztlichen Leistungen werden neben den seitherigen Regelungen in den angesprochenen Paragrafen auch alle stationären Fälle mit einbezogen, die in der Regel 4 Tage Liegedauer nicht überschreiten. Der neu geordnete Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) wird die stationären Fälle dahingehend überprüfen, ob sie ambulant hätten erbracht werden können. Damit übernimmt man den stationären Leistungskatalog mit dem offenen Verbotsvorbehalt, sodass für die Vergütung nicht der „begrenzende Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)“ sondern ein Fallpauschalensystem vorgesehen wird, nach dem Motto: „Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis.“
Die intersektoralen ärztlichen Behandlungen stehen den Krankenhäusern genauso wie Gemeinschaften von Vertragsärzten zur Verfügung, die die Inhalte der Fallpauschalen abbilden können.
„Der SpiFa macht damit einem praktikablen Vorschlag für Klinik und Praxis, der die Grenze ambulant-stationär flexibel öffnet und der die Versorgungsqualität für die Patientensicherheit verbessern wird“, so Spies.
Quelle: SpiFa